Dem US-Softwareriesen Microsoft droht eine massive Kartellstrafe aus Brüssel wegen seines Umgangs mit der beliebten Chat- und Video-Anwendung Teams. Den EU-Wettbewerbshütern reichen die Zugeständnisse zur Entbündelung von Teams und der Office-Produktfamilie nicht aus.
Die EU-Kommission warnte am Dienstag, es liege ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vor. Wenn die EU bei ihrer Haltung bleibt, drohen Microsoft Strafen von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Der US-Konzern hatte als Reaktion auf die Vorwürfe bereits im April angekündigt, Teams künftig weltweit – und nicht nur wie vorher geplant in Europa – getrennt von den Office-Paketen zu verkaufen.
„Die Kommission hält diese Änderungen vorläufig für unzureichend. Microsoft muss mehr tun, um den Wettbewerb wiederherzustellen“, hieß es in der Mitteilung. „Den Wettbewerb bei Telekommunikations- und Kollaborationsanwendungen zu erhalten, ist unerlässlich, auch weil damit die Innovation auf diesen Märkten gefördert wird“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Salesforce-Beschwerde vorausgegangen
Die EU reagierte mit ihrer Untersuchung auf eine Beschwerde des Konkurrenten Salesforce, dem die Messaging-App Slack gehört. Teams war – als Ersatz für Skype Business – 2017 zunächst kostenlos mit Office 365 auf den Markt gebracht worden. Während der Coronapandemie wuchs seine Beliebtheit vor allem wegen der Videokonferenz-Funktionen.
„Vorteil im Vertrieb“ durch Bündelung
Die gemeinsame Vermarktung mit Office gebe Microsoft einen Vorteil im Vertrieb, begründete die Kommission ihre Kritik. Dazu kämen Probleme im Zusammenspiel mit Microsoft-Programmen, wenn Kunden konkurrierende Messaging-Systeme verwendeten.
Microsoft-Chef Brad Smith betonte die Bereitschaft des Konzerns, die Bedenken aus Brüssel auszuräumen. „Wir begrüßen die zusätzliche Klarheit, die wir seit heute haben, und werden weiter an Lösungen arbeiten, um die verbliebenen Bedenken der Kommission zu beseitigen.“ In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat der US-Konzern insgesamt 2,2 Milliarden Euro für die unzulässige Bündelung von zwei oder mehr Produkten gezahlt.
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