Nach massiver Kritik

Handy-Sicherstellung: Entwurf wird überarbeitet

Politik
25.06.2024 15:04

Nach massiver Kritik seitens der Vereinigung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte will Justizministerin Alma Zadić (Grüne) einige Änderungen am Entwurf zur Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern wie Handys vornehmen. Zudem wird die Begutachtungsfrist verlängert.

Sowohl Vertretungen von Richter- und Staatsanwaltschaft als auch der Anwältinnen und Anwälte hatten zuletzt die kurze Begutachtungsfrist des Entwurfs zur Änderung der Strafprozessordnung von nur zwei Wochen kritisiert. Die Staatsanwälte hatten darüber hinaus auch massive Einwände gegen die geplante organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung von Handydaten. Diese soll durch die Kriminalpolizei erfolgen, die dafür eigene Organisationseinheiten schaffen muss.

Symbolbild (Bild: P. Huber)
Symbolbild

Die Aufteilung erscheine fraglich, denn beide Teile würden den jeweiligen Dienststellenleitungen, den Landespolizeidirektionen und letztlich dem Innenminister unterstehen. Zweifel haben die Staatsanwälte, ob die Neuregelung mit der Bundesverfassung sowie der Strafprozessordnung in Einklang zu bringen ist. Demnach habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zu leiten, sie entscheide eigenständig über Ermittlungen der Kriminalpolizei oder führe solche selbst durch. 

„Drastische Verzögerung von Verfahren“ befürchtet
Befürchtet wird „eine drastische Verzögerung von Verfahren“, weil vor der Sicherung der Datenträger keine Prüfung auf Relevanz durch die Staatsanwaltschaft möglich sei. Der Staatsanwaltschaft sei es auch nicht mehr möglich zu überprüfen, ob die gewünschten Daten vollständig gesichert und aufbereitet wurden.

Die Justiz befürchtet eine „drastische Verzögerung von Verfahren“ (Bild: P. Huber)
Die Justiz befürchtet eine „drastische Verzögerung von Verfahren“

Besonders in dringenden Fällen wie einem Amoklauf, Terroranschlag, Geiselnahme, organisiertem Suchtmittelhandel oder Mord verstreiche wertvolle Zeit, bis den ermittelnden Behörden die notwendigen Daten zur Verfügung stehen und es drohen Beweismittelverluste, warnt die Standesvertretung. 

Die Neuregelung war aufgrund eines Erkenntnisses der Verfassungsgerichtshofs nötig geworden. Die aktuelle Rechtslage verstößt laut Höchstgericht nämlich gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz – daher wurden die entsprechenden Passagen ab 1.1. 2025 aufgehoben.

Beschluss im Juli nicht mehr möglich
„Ich habe mich viereinhalb Jahre auch in nicht immer einfachen Zeiten dafür eingesetzt, dass der Rechtsstaat gestärkt und abgesichert wird“, meinte Zadić. „Daher nehme ich die Bedenken der Expertinnen und Experten sehr ernst. Ich bin sicher, das tut auch die ÖVP“, so die Ministerin. Ein geplanter Beschluss im Juli geht sich aber wohl nicht mehr aus, auch wenn Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) weiterhin davon ausgeht. 

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