Getränkeabnehmern soll gedroht worden sein, ihnen kein Bier mehr zu verkaufen, wenn sie nicht auch andere Getränke von ihr beziehen – so lautet einer der Verstöße der Brau Union, den die Bundeswettbewerbsbehörde beanstandet hatte. Die Kartellwächter stellten einen Antrag auf Geldbuße. Die Höhe der Strafe wird aber auf sich warten lassen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt einen Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße und Abstellung von Zuwiderhandlungen wegen Verstößen gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot gegen die Brau Union – so lautete die Meldung, die die Kartellwächter am Dienstag vor einer Woche veröffentlichten.
Brau Union sprach von „grundlegendem Missverständnis“
Österreichs größtes Brauereiunternehmen soll seine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, um den Markteintritt konkurrierender Bierhersteller zu beschränken und bestehende Getränkehändler vom Markt zu verdrängen. Die Heineken-Tochterfirma mit Sitz in Linz sprach danach von einem „grundlegenden Missverständnis“.
Der Ball liegt aber jetzt beim Kartellgericht. Dort muss über den Antrag auf die Geldbuße entschieden und eine Summe festgelegt werden. Bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist? Das Kartellgericht hat hier keine Frist, heißt es.
Umsatz 2022 lag bei 850 Millionen Euro
Vor allem muss die Behörde jede Menge Material sichten: Der Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde ist rund 240 Seiten lang. Die Strafe kann bis zu 10% des Konzernumsatzes des Vorjahres ausmachen und damit in Millionenhöhe ausfallen. Der Umsatz der Brau Union lag 2022 bei 850 Millionen Euro.
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