Eine Richterin des Bezirksgerichtes Linz entscheidet über den Antrag auf einstweilige Verfügung von vier beschuldigten Gymnasiasten, die nach einer Nötigungsanzeige aus dem Linzer Aloisianum geflogen sind. Für die Burschen geht es darum, ob sie heuer ein Zeugnis bekommen.
Mit Spannung warten vier ehemalige Schüler und das Kollegium Aloisianum nun auf die anstehende Entscheidung einer Richterin des Bezirksgerichtes Linz. Wie berichtet, hatten die Sechstklässler, die nach einer mutmaßlichen Freiheitsberaubung und Nötigung einer 15-jährigen Klassenkollegin aus dem katholischen Linzer Privatgymnasium verwiesen worden waren, juristische Schritte dagegen eingeleitet. Gegen sie ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Linz.
Zeugnis steht auf dem Spiel
Die 16-jährigen Burschen bzw. deren Eltern hatten am 10. Juni eine einstweilige Verfügung gegen den Schulverein Kollegium Aloisianum bzw. die Auflösung ihrer privatrechtlichen Schulverträge beantragt. Bleibt es bei dieser Entscheidung, werden die vier Jugendlichen für das aktuelle Schuljahr vermutlich keine Zeugnisse ausgestellt bekommen. Sie argumentieren damit, dass die Vorgehensweise der Schulleitung ungerechtfertigt gewesen sei.
Kommt die Linzer Richterin zu demselben Schluss, dürfen die vier Burschen das Privatgymnasium in Zukunft wieder besuchen und werden heuer vermutlich ein Jahreszeugnis erhalten.
20 Seiten lange Stellungnahme
Am Montag gab es in dieser Causa auch eine entsprechende Stellungnahme seitens des Aloisianum für die Justiz. „Sie ist 20 Seiten lang und muss erst in Ruhe geprüft werden“, bestätigt Dietmar Fuchsloch, Sprecher des Bezirksgerichts Linz. Wie schnell eine Entscheidung zu erwarten ist, sei noch nicht absehbar. Die Richterin müsse unter anderem noch abklären, ob sie allein auf Basis der schriftlichen Stellungnahmen entscheiden kann. „Es könnte auch sein, dass sie die Beteiligten noch persönlich befragen will.“
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