Wenige Monate vor Beginn eines Prozesses gegen den ehemaligen spanischen Fußball-Funktionär Luis Rubiales hat das Oberste Gericht des Landes ein Urteil bestätigt, demzufolge ein erzwungener Kuss einen sexuellen Übergriff darstellt!
Es sei offensichtlich, dass „der flüchtige Kontakt eines nicht einvernehmlichen Kusses“ einen körperlichen Angriff auf das Opfer darstelle, hieß es am Dienstag in der Begründung des Gerichts.
„Liegt dieses nicht vor, handle es sich um sexuellen Übergriff!“
Entscheidend in solchen Situationen sei das Einvernehmen, hieß es weiter. „Liegt dieses nicht vor, handle es sich um einen sexuellen Übergriff.“ Zuvor hatte ein andalusisches Gericht einen Polizisten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, nachdem dieser eine Frau in Gewahrsam geküsst hatte.
Für weltweite Schlagzeilen gesorgt hatte ein ähnliches Verhalten des ehemaligen Präsidenten des spanischen Fußballverbandes (RFEF), Rubiales. Dieser hatte im vergangenen August nach dem WM-Sieg der spanischen Frauen-Nationalmannschaft während der Siegerehrung den Kopf der Spielerin Jennifer Hermoso mit beiden Händen festgehalten und sie auf den Mund geküsst.
Vorfall als „einvernehmliches Küsschen“ dargestellt
Sein Fall wird im Februar 2025 vor einem Gericht in der spanischen Hauptstadt Madrid verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft Rubiales einen sexuellen Übergriff vor und fordert zweieinhalb Jahre Haft. Zudem beantragt sie weitere eineinhalb Jahre Haft, weil der damalige Funktionär im Anschluss an den Vorfall Druck auf die Spielerin ausgeübt hatte.
Rubiales hatte den Vorfall als „einvernehmliches Küsschen“ dargestellt, Hermoso hatte dies zurückgewiesen. Sein Verhalten hatte sowohl in Spanien als auch im Ausland für Empörung gesorgt und Rubiales letztlich zum Rücktritt gezwungen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.