Egisto Ott, ein ehemaliger Geheimdienst-Mitarbeiter, wurde aus der U-Haft entlassen, obwohl ihm vorgeworfen wird, Staatsgeheimnisse an Russland verraten zu haben. Das Gericht sieht keine Tatbegehungsgefahr mehr. Die genaue Begründung: Es gebe „keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte nach einer früheren Untersuchungshaft Anfang des Jahres 2021 weitere Straftaten verübt“ habe. Was denken Sie über die Entscheidung des Gerichts? Ist die Entlassung gerechtfertigt? Teilen Sie Ihre Meinung mit uns!
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