Obwohl eine Leserin eine Verordnung für spezielle Kompressionsstrümpfe erhalten hatte, wollte die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernehmen. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen.
Veronika A. ist seit zwanzig Jahren Lymph-Patientin. Untertags trage sie Stützstrümpfe, in der Nacht habe sie lange Zeit bandagiert. Bei einem Rehabilitationsaufenthalt vor sechs Jahren seien ihr dann spezielle Kompressions-Nachtstrümpfe empfohlen worden.
Bisher zweimal bewilligt
Diese trage sie nun jede Nacht. Jedoch lasse „die Elastizität der Strümpfe nach, wenn man sie brav und gewissenhaft trägt“, schildert die Kärntnerin in ihrem Schreiben. Bisher seien ihr die Strümpfe zweimal von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bewilligt worden.
Dann folgte Ablehnung
Bei einem Aufenthalt in der Lymph-Klinik im März dieses Jahre habe sie, so die Leserin weiter, eine erneute Verordnung für die Hilfsmittel erhalten. Die ÖGK hat dieses Mal jedoch eine Übernahme der Kosten abgelehnt, weshalb Frau A. sich schließlich Hilfe suchend an die „Krone“ wandte.
Wie der Fall ausgegangen ist
Auf Nachfrage der Ombudsfrau gab es doch noch eine positive Nachricht. Nach neuerlicher Prüfung des Falles durch die Fachabteilung, werden die angefallenen Kosten von 562,73 Euro nun zur Gänze übernommen.
Der Leistungsumfang bei dieser Art von Kompressionsstrümpfen ist mit zwei Paar geregelt. Wegen der gegebenen Lebenssituation von Frau A. aber werde ein drittes übernommen.
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