Kärntnerin verzweifelt

Gerangel mit ÖGK um spezielle Nacht-Strümpfe

Ombudsfrau
28.06.2024 06:00

Obwohl eine Leserin eine Verordnung für spezielle Kompressionsstrümpfe erhalten hatte, wollte die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernehmen. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen.

Veronika A. ist seit zwanzig Jahren Lymph-Patientin. Untertags trage sie Stützstrümpfe, in der Nacht habe sie lange Zeit bandagiert. Bei einem Rehabilitationsaufenthalt vor sechs Jahren seien ihr dann spezielle Kompressions-Nachtstrümpfe empfohlen worden.

Bisher zweimal bewilligt
Diese trage sie nun jede Nacht. Jedoch lasse „die Elastizität der Strümpfe nach, wenn man sie brav und gewissenhaft trägt“, schildert die Kärntnerin in ihrem Schreiben. Bisher seien ihr die Strümpfe zweimal von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bewilligt worden.

Dann folgte Ablehnung
Bei einem Aufenthalt in der Lymph-Klinik im März dieses Jahre habe sie, so die Leserin weiter, eine erneute Verordnung für die Hilfsmittel erhalten. Die ÖGK hat dieses Mal jedoch eine Übernahme der Kosten abgelehnt, weshalb Frau A. sich schließlich Hilfe suchend an die „Krone“ wandte.

Wie der Fall ausgegangen ist
Auf Nachfrage der Ombudsfrau gab es doch noch eine positive Nachricht. Nach neuerlicher Prüfung des Falles durch die Fachabteilung, werden die angefallenen Kosten von 562,73 Euro nun zur Gänze übernommen.

Der Leistungsumfang bei dieser Art von Kompressionsstrümpfen ist mit zwei Paar geregelt. Wegen der gegebenen Lebenssituation von Frau A. aber werde ein drittes übernommen.

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele