Einen gehörigen Schrecken jagte am Neujahrstag wohl ein 38-jähriger Deutscher seinen Nachbarn ein. Von einer Innsbrucker Wohnung feuerte der Mann mehrere Schüsse mit einer Schreckschusspistole ab. Nun saß er vor Gericht.
Der Vorfall trug sich am Nachmittag des 1. Jänners gegen 16 Uhr zu und hatte einen Cobra-Einsatz zur Folge: Der Deutsche – der in der Nähe eines großen Innsbrucker Kinos wohnt – griff auf dem Balkon seiner Wohnung zur Waffe und drückte ab. „Ich hatte die Waffe über meinem Kopf und nach oben geschossen“, erklärte er und versicherte zudem, dass er niemanden erschrecken oder gar bedrohen wollte.
„Ich wollte einfach am Neujahrstag noch einmal schießen“, rechtfertigte er sich und führte auch aus, dass er seit dem gemeinsamen Mittagessen mit einem Freund erheblich getrunken hatte.
Ich wollte einfach am Neujahrstag noch einmal schießen.
Der Angeklagte vor Gericht
Fast drei Promille Alkohol im Blut
Dass das Abfeuern der Schreckschusspistole insgesamt ein „großer Fehler war“, räumte der Mann, der sich zu Beginn der Verhandlung „teilweise schuldig“ bekannte, schließlich ein. „Normalerweise bin ich jedenfalls ein rationaler Mensch“, fügte er hinzu und schob seine Tat auf den doch erheblichen Alkoholisierungsgrad.
„Es waren fast drei Promille“, sagte Richterin Helga Moser in seine Richtung, als er sich an diese Zahl nicht mehr erinnern konnte.
Genaue Waffenhaltung blieb unklar
Zwei Polizisten, die als Zeugen einvernommen wurden, sollten schließlich klären, wie der Mann die Waffe wirklich gehalten hatte. „Ich glaube, er hielt die Waffe waagrecht“, sagte ein Polizist, während der andere davon ausging, dass er die Waffe über seinem Kopf nach oben abgefeuert habe.
„Das tut aber letzten Endes nichts zur Sache“, schritt die Richterin ein, als der Angeklagte diesbezügliche Fragen an den zweiten Polizisten richtete. „Sie haben etwas Falsches gemacht“, hielt sie fest. „Schießen“ sei im Stadtgebiet nämlich so oder so nicht erlaubt und der Mann habe dafür bereits Sanktionen einstecken müssen: Die Waffe wurde ihm abgenommen sowie ein Waffenverbot über ihn verhängt.
Freispruch, weil fehlende „Absicht“
Dennoch entschied sich Richterin Moser für einen Freispruch. „Für die angeklagte gefährliche Drohung braucht es nämlich eine Absicht“, begründete sie den bereits rechtskräftigen Freispruch. Besagte „Absicht“ sei in diesem Fall nicht feststellbar gewesen, weshalb „im Zweifel“ für den bislang unbescholtenen Angeklagten zu entscheiden gewesen sei.
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