Post für Gewessler

Reparaturbonus lässt Sportfachhändler außen vor

Oberösterreich
27.06.2024 11:20

Sportfachhändler dürfen Fahrräder verkaufen, servicieren und instand setzen – doch beim Reparaturbonus bleiben sie außen vor. Das ärgert Intersport-Österreich-Chef Thorsten Schmitz, der gemeinsam mit dem Verband und anderen Händlern zuletzt auch einen Brief an Bundesministerin Leonore Gewessler schrieb.

Mehr als eine Million Geräte wurden schon repariert; für heuer liegen 92 Millionen Euro im Fördertopf, für nächstes Jahr 32 Millionen Euro; ab September kommt’s zu einer Erweiterung um normale Fahrräder – man könnte meinen, dass die zuletzt bekannt gewordenen Infos in Bezug auf den Reparaturbonus Thorsten Schmitz freuen. Doch weit gefehlt!

„Der gesamte Sportfachhandel wird benachteiligt“, ärgert sich Thorsten Schmitz. Der Intersport-Österreich-Chef spricht von einer „Schieflage“. (Bild: Wenzel Markus)
„Der gesamte Sportfachhandel wird benachteiligt“, ärgert sich Thorsten Schmitz. Der Intersport-Österreich-Chef spricht von einer „Schieflage“.

Denn der Intersport-Österreich-Chef ist der Meinung, dass der Reparaturbonus repariert gehört. „Obwohl E-Bikes laut den Richtlinien förderungsfähig sind, können Kunden den Bonus im Sportfachhandel nicht beantragen“, ärgert sich Schmitz.

Bis 200 Euro Förderung pro Reparatur

Zweite Chance für Elektrogeräte, lautet das Motto beim Reparaturbonus, der Ende April 2022 eingeführt wurde. Die Förderung des Klimaschutzministeriums ermöglicht es, dass Privatpersonen pro Bon bis zu 200 Euro Förderung für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten erhalten. Auch die Einholung eines Kostenvoranschlags wird mit bis zu 30 Euro subventioniert. Achtung: Beides gilt nur, wenn Konsumenten die Dienste eines teilnehmenden Partnerbetriebs in Anspruch nehmen. Der Reparaturbonus wird digital beantragt – und zwar unter www.reparaturbonus.at. Welche Geräte werden gefördert? Dazu gehören Küchen-, Wasch- und Kaffeemaschine, aber auch Wasserkocher, Smartphone und Computer. Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Geräts.

Warum das so ist? „Obwohl wir Fahrräder im Nebenrecht reparieren dürfen und somit als Werkstätte gelten, müssten wir für den Reparaturbonus ein neues Gewerbe anmelden, um uns als Partnerbetrieb registrieren zu können.“ Denn ohne die Anmeldung des freien Teilgewerbes Fahrradtechnik bleibt den Sportfachhändlern der Sprung auf die Liste der Partnerbetriebe verwehrt.

Auch für die Instandsetzung von Kaffeemaschinen kann ein Reparaturbonus geltend gemacht werden. (Bild: Wenzel Markus)
Auch für die Instandsetzung von Kaffeemaschinen kann ein Reparaturbonus geltend gemacht werden.

Mit einem Brief wandte sich der Verband der Sportfachhändler, kurz VSSÖ, zuletzt an Bundesministerin Leonore Gewessler.

Ziel: eine Überarbeitung der Teilnahmekriterien – mit dem Ergebnis, dass sich bislang nichts änderte. Derzeit haben weiter der Fahrradfachhandel und die Fahrradwerkstätten Vorfahrt.

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