Geheimer Impfstoffdeal

Gericht lehnt Eilantrag gegen von der Leyen ab

Ausland
26.06.2024 16:44

Ein Brüsseler Gericht hat den Eilantrag eines belgischen Lobbyisten gegen eine zweite Amtszeit für EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen abgewiesen. Frédéric Baldan habe „nicht nachgewiesen, dass die Gefahr eines ernsthaften Schadens besteht“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. 

Baldan hatte der EU-Politikerin vorgeworfen, in der Corona-Pandemie „ohne jedes Mandat“ einen geheimen Impfstoffdeal mit Pfizer-Chef Albert Bourla ausgehandelt zu haben (siehe Video zum Deal oben).

Zudem hat die CDU-Politikerin seine Angaben nach „öffentliche Dokumente zerstört“, welche die Absprachen belegen sollen. So hatte ein Journalist die Kommission erfolglos zur Herausgabe von SMS zwischen von der Leyen und Bourla aufgefordert. Die Brüsseler Behörde gab jedoch an, die Textnachrichten nicht archiviert zu haben.

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (Bild: AFP/Odd Andersen)
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen

Verfahren wegen mangelnder Transparenz laufen
Das Gericht stufte die Vorwürfe am Mittwoch als nicht ausreichend ein, um „eine sofortige Entscheidung“ zu rechtfertigen. Im Zusammenhang mit einem „mutmaßlichen Mangel an Transparenz der EU-Kommission“ während der Corona-Pandemie würden bereits mehrere Verfahren in Belgien und auf EU-Ebene laufen, hieß es.

So untersucht die europäische Staatsanwaltschaft beispielsweise den Kauf der Corona-Impfstoffe wegen des „extrem hohen öffentlichen Interesses.“ Die EU-Kommission hat Millionen Dosen für die Mitgliedsländer gekauft. Die Verträge mit den Herstellern und die Kosten wurden nie öffentlich bekannt.

Wiederwahl könnte im Juli sein
Ursula von der Leyen dürfte von den EU-Oberhäuptern für eine zweite Amtszeit an der Spitze der Kommission nominiert werden. Im Europaparlament braucht sie allerdings noch eine absolute Mehrheit. Der frühestmögliche Wahltermin ist zwischen dem 16. und 19. Juli in Straßburg.

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