Gesetz in Planung
Kupieren und Qualzucht: Kommt EU-weites Verbot?
Die EU-Länder sprechen sich gegen die Zucht von Hunden und Katzen mit extremen Merkmalen aus. So soll verhindert werden, dass diese Züge an künftige Generationen weitergegeben werden, wenn ein hohes Gesundheitsrisiko für sie und ihre Nachkommen besteht, wie die Mitgliedsstaaten am Mittwoch mitteilten. Auch das Kupieren von Ohren und Rute bei Hunden soll EU-weit verboten werden.
Was genau ein solches extremes Merkmal mit Gesundheitsrisiko ist, soll noch auf Grundlage wissenschaftlicher Forschungen festgelegt werden. Beispiele könnten Kurznasigkeit, Schlappohren bei Katzen oder bewusst herbeigezüchtete Degenerationen am Bewegungsapparat sein.
Kupieren soll EU-weit verboten werden
Auch schmerzhafte Verstümmelungen – wie das Abschneiden von Schwanz- oder Ohrenteilen – sollen verboten werden. Das EU-weite Gesetz zielt auch darauf ab, den illegalen Handel mit den beliebten Haustieren einzudämmen und mehr für ihr Wohlergehen zu tun. Konkret sollen auch die Standards für die Haltung von Hunden und Katzen vereinheitlicht werden. So soll es etwa ein Mindestplatzangebot, geregelten Zugang zu Tageslicht und Grundregeln für die Fütterung in Einrichtungen wie Tierheime geben.
Zudem müssten alle Tiere mit einem Mikrochip versehen und in einer Datenbank registriert werden, bevor sie verkauft oder verschenkt werden. Diese sollte dann europaweit zugänglich sein. Es ist bisher nicht vorgesehen, dass die neuen Vorschriften für Tiere gelten, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden.
72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen
Grundlage für die Position der EU-Staaten war ein Vorschlag, den die Europäische Kommission bereits im Winter 2023 vorgelegt hatte. Laut EU-Staaten war darin aber kein Stopp für die Züchtung von extremen Merkmalen vorgesehen. Nach Angaben der Behörde besitzen die Bürger in der Europäischen Union mehr als 72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen. Der jährliche Umsatz im Handel mit den Tieren wird auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt.
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss der endgültige Gesetzestext noch mit dem Europaparlament ausgehandelt werden.
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