Freispruch im Zweifel

Vater verteidigte Sohn gegen Angreifer

Vorarlberg
27.06.2024 06:25

Wegen schwerer Nötigung und Körperverletzung musste sich ein 41-jähriger Deutscher am Mittwoch am Landesgericht in Feldkirch verantworten. Er wurde im Zweifel freigesprochen.

Nachdem der 17-jährige Sohn des Angeklagten auf einem Fußballplatz in Hohenems verdroschen worden war, fackelte der Angeklagte nicht lange und zeigte den Angreifern, dass mit ihm nicht gut Kirschen essen ist. Laut Staatsanwältin Karin Krehn soll das 41-jährige Kraftpaket eine Waffe gezückt, diese repetiert und klargestellt haben: „Niemand wird meinen Sohn angreifen!“ Im Zuge dessen soll der in Rage geratene auch gegenüber einer Frau tätlich geworden sein.

Familie nahm die Verfolgung auf

Doch von Anfang an. Es ist der 14. Mai, als gegen 21 Uhr das Handy des Angeklagten klingelt. In der Leitung, der 17-jährige Sohn, der sich vom Fußballplatz in Hohenems meldet. Aufgeregt teilt er dem Vater mit, dass er soeben von einem Erwachsenen, etwa 30 Jahre alten Mann, geschlagen worden sei. Dieser habe sich kurz entfernt und sei nun wieder im Begriff, auf ihn loszugehen. Aus banalem Grund, wie sich herausstellt.

„Ich hatte zuvor den Angreifer mit falschem Namen angesprochen, was ich nicht wusste“, so der Attackierte. Während der besorgte Vater den Sprössling instruiert, ihn weiterhin per Handy auf dem Laufenden zu halten, macht sich der 41-jährige Sicherheitsmitarbeiter mit der Mutter des Juniors auf den Weg zum Sportplatz. Dort angekommen, hat der Täter in weiser Voraussicht bereits das Weite gesucht.

Daraufhin nimmt die Familie die Verfolgung mit dem Auto auf. Auf einer nicht weit entfernten Wiese kommt es schließlich zum Showdown, den die Familie des Abgewatschten erwartungsgemäß anders schildert als die anderen Zeugen. „Ich stieg damals aus dem Auto und schrie den einen Verdächtigen an, wo der Kollege sei, der meinen Sohn geschlagen hatte“, sagt der Angeklagte im Prozess am Mittwoch. Eine Waffe habe er aber weder gezückt noch dabeigehabt.

Widersprüchliche Schilderungen
Auch den Vorwurf, besagter Frau ins Gesicht geschlagen zu haben, sodass diese gestürzt sei, bestreitet der Beschuldigte. „Als sie auf mich zukam und mit ihren Händen vor mir herumfuchtelte, sagte ich ihr mehrmals, sie solle auf Abstand gehen. Weil sie das ignorierte, griff ich ihr ins Gesicht und schob sie beiseite.“

Um die Wogen zu glätten, habe er sich dann für seine schroffe Art entschuldigt und versucht, die Sachlage aus Sicht eines Vaters, der um sein Kind fürchtet, zu erklären. Das sei alles gewesen.

Nachdem die Schilderungen der Gegenparteien doch mehr als widersprüchlich sind, spricht Richterin Sabrina Tagwercher den Angeklagten im Zweifel frei.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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