Eine 16-Jährige starb in seiner Wohnung in Wien-Wieden an einer Überdosis, nachdem er sie im wehrlosen Zustand mutmaßlich missbraucht hatte. Dennoch sagt der 55-jährige Rumäne: „Über den Vorwurf hier kann ich nur lachen. Sie war mit allem einverstanden, was wir gemacht haben.“ Das Gegenteil konnte nicht festgestellt werden – Freispruch!
In großen orangen Buchstaben prangt „Nichtraunzer“ auf dem T-Shirt des Angeklagten, als er den Verhandlungssaal 1 im Wiener Landesgericht betritt. Auf den 55-Jährigen trifft das aber nicht zu, denn der Richterin antwortet er patzig, manche Fragen möchte er überhaupt nicht beantworten. Einer seiner Gefühlsausbrüche: „Es ist eine Sache, die mir seit sieben Monaten peinlich ist. Und ich muss das alles hier noch einmal durchleben.“
Tod erst am Morgen bemerkt
Der Rumäne meint damit die Nacht von 9. auf 10. Dezember 2023 – als er mit einer erst 16-Jährigen in seiner Wohnung in Wien-Wieden Drogen konsumierte, sie im völlig beeinträchtigten Zustand missbraucht haben soll. „Er sieht sie regungslos am Bauch liegen“, verdeutlicht die Staatsanwältin. Dann habe der fast 40 Jahre ältere Mann geschlechtliche Handlungen an ihr vorgenommen. Dass das Mädchen an einer Überdosis verstorben war, merkte der Angeklagte offenbar erst am Sonntagmorgen.
Über den Vorwurf hier kann ich nur lachen.
55-jähriger Angeklagter über die Missbrauchsanklage
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person – an dem Drogentod der 16-Jährigen habe der 55-Jährige laut Ermittlungen nämlich keine Schuld. Aber auch in seinem Missbrauchsprozess bekennt sich der Rumäne nicht schuldig: „Über den Vorwurf hier kann ich nur lachen. Sie war mit allem einverstanden, was wir gemacht haben. Sie war nicht super beeinträchtigt“, beginnt er seine lange und unkooperative Aussage.
Angeklagter hätte sich Sorgen um Opfer gemacht
Er erzählt, wie er das Opfer am Westbahnhof das erste Mal getroffen hat, beobachtete, wie sie Drogen kaufte: „Sie war sehr sauber. So, dass sie nicht zu der Szene gehört hat. Ich meine hübsch und unverbraucht, nicht, wie die anderen. Ich war nicht damit einverstanden, dass sie so jung, so viele Drogen nimmt.“ In den Tagen vor der Tat nahm er sie öfter in seine Wohnung mit. Weil „das ist Teil der Szene“, erklärt er der vorsitzenden Richterin.
Über die sexuellen Handlungen, die schließlich in der Nacht von Samstag auf Sonntag Anfang Dezember passiert sind, möchte der 55-Jährige nicht wirklich reden. In lautem Ton entrüstet er sich lediglich: „Ich hab noch nie in meinem Leben jemanden vergewaltigt. Vor allem nicht viermal. Das geht biologisch nicht.“ Dann raunzt er weiter: „Ich bin selbst hilflos und versuche, das Beste zu geben.“
Gutachten kann Wehrlosigkeit nicht bestätigen
Ob das Opfer am Wochenende Anfang Dezember hilflos – genauer wehrlos – war, soll das toxikologische Gutachten beurteilen. Die Liste an konsumierten Substanzen ist lang und war schließlich letal für die 16-Jährige. Der Sachverständige Günter Gmeiner gibt weitere Einblicke in die letzte Nacht des Mädchens: Ein paar Stunden vor ihrem Tod konsumierte sie Kokain, später noch Morphium – ob sie dadurch in einem wehrlosen Zustand war, könne weder sicher bestätigt noch verneint werden.
Laut der Staatsanwältin würde das aber nichts zur Sache tun. Es ginge um die Zusammenschau der Aussagen und des Gutachtens. Der 55-Jährige selbst habe in Polizeiaussagen immer wieder gesagt, das Mädchen war so beeinträchtigt, dass sie ständig einschlief. Dass sie so beeinträchtigt war, dass sie ihm peinlich war. In seiner Hauptverhandlung tut er diese Aussagen als erzwungen durch Polizeibeamte ab.
Gutachten ebnet Weg für Freispruch
Am Ende reicht die Beweislage für eine Verurteilung für den Schöffensenat aber nicht aus: Der Rumäne wird vom Missbrauch einer wehrlosen Person nicht rechtskräftig freigesprochen. Die Handlungen des Angeklagten seien zwar „moralisch höchst verwerflich“, aber nicht strafbar. Zum Unmut der anwesenden Angehörigen der Verstorbenen. Ein Mann verlässt den Saal mit den Worten: „Dreckssau!“ Und auch die Mutter stürmt aufgelöst aus dem Landesgericht.
Bereits wegen Mordes verurteilt
Eine Premiere vor Gericht war dieser Prozess für den 55-Jährigen aber nicht: Alleine in Österreich weist der Rumäne sieben Vorstrafen auf – fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Vermögensdelikte. Und auch in Deutschland wurde der Mann bereits verurteilt, saß 12 Jahre im Gefängnis. Und zwar wegen gemeinschaftlichen Mordes. Näheres wollte er dazu nicht sagen ...
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