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Mit 2025 müssen die derzeitigen Regelungen zur Handy-Sicherstellung erneuert werden. Denn sonst haben Polizei und Staatsanwaltschaft das Recht, ohne dringenden Tatverdacht auch Mobiltelefone zu beschlagnahmen – wer Ausweise, Dokumente, Kreditkarten und private Unterlagen gespeichert hat, hat schlicht Pech gehabt.
In der Justiz geht’s momentan rund. Wie berichtet, sorgt die geplante Gesetzesänderung für die Sicherstellung von Handys für Wirbel und einen weiteren Koalitionskrach. Ausschlaggebend für die Diskussion, ob ein Handy quasi unter das Briefgeheimnis fällt, war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes – nach der Beschwerde eines Managers aus Kärnten, der sich den Eingriff in sein Privatleben nicht gefallen lassen wollte.
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