Der Radstädter Familienvater Alexander Kirchgasser war verblüfft, als ein Kontrolleur an der Autobahnabfahrt Hallein angeblich vermittelte, dass es ihm gleichgültig wäre, wer hier abfahre oder nicht. Generell sieht der Radstädter die Kontrollen als „zahnlos“ an.
Ein aufmerksamer Leser entdeckte sich selbst auf einem Foto der Abfahrtskontrollen in Hallein in der „Sonntagskrone“. Alexander Kirchgasser, ein Radstädter Familienvater, war auf der Fahrt zu einer Tanzvorführung der Tochter. Er schildert der „Krone“ verwundert, dass der Mitarbeiter an der Kontrolle ihm im Gespräch mitteilte, dass es ihm „völlig wurscht“ wäre, wer hier abfahre und wer nicht abfahre. Zur Erinnerung: Gegen die Staubildung in Gemeinden zu Hochverkehrszeiten hat das Land Salzburg Abfahrtssperren eingerichtet – von der A10 dürfen laut Verordnung nur Lenker mit Zielen in Salzburg runter.
Asfinag unterstützt Polizei nur
Christoph Pollinger von der Asfinag: „Bei dem Kontrolleur handelt es sich um einen Mitarbeiter des privaten Wachdienstes, der bei Personalengpässen einspringt. Ich konnte die Aussage nicht verifizieren. Kontrolleure verrichten einen fordernden Job.“
Warum kontrolliert dort die Asfinag? Pollinger: „Die Kontrolle von Abfahrtssperren ist keine originäre Aufgabe der Asfinag. In anderen Bundesländern nimmt die Polizei diese Aufgabe wahr. Wir unterstützen während der Tunnelbaustellen.“
„Erfolg hängt nicht von den eingesetzten Organen ab“
Familienvater Kirchgasser gibt sich kritisch: „Mir geht es darum aufzuzeigen, dass Anrainern und Pendlern Situationen vorgespielt werden, aber scheinbar zahnlose Methoden verwendet werden. Die Verbote sind nur so gut, wie die Kontrollen.“
Dem hält die Salzburger Polizei entgegen, wie Sprecher Hans Wolfgruber sagt: „Der Erfolg dieser Kontrollen hängt nicht von den eingesetzten Organen, sondern vom Inhalt der jeweiligen Verordnungen ab. Wenn eine Person passende Gründe für das Verlassen der Autobahn geltend macht, dann darf diese in jedem Fall abfahren – unabhängig davon, wer kontrolliert.“
Dazu käme laut Wolfgruber: „Ein ’Zurückschicken’ auf die Autobahn kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen, da es in Österreich keine Verpflichtung zur Autobahnbenutzung gibt. Lenker, die keine Vignette haben, können nicht verpflichtet werden, eine zu erwerben.“
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