Im Spionagefall um den ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott wurden jetzt neue Details bekannt: So enthielten angeblich weitergegebene Handys von Spitzenbeamten keine Staatsgeheimnisse. Ott wurde am Mittwoch aus der U-Haft entlassen.
Wie berichtet, hatten die Mitarbeitenden des Gerichts damit argumentiert, dass keine Tatbegehungsgefahr mehr bestünde. Einen dringenden Tatverdacht gebe es aber weiterhin, hieß es. Wenig später wurde bekannt, dass angeblich weitergegebene Handys aus dem Innenministerium keine Staatsgeheimnisse enthalten sollen. Lediglich personenbezogene Daten, die unter das Amtsgeheimnis fallen, sind laut Zeuginnen und Zeugen zu finden gewesen.
Daten an Geheimdienst übergeben?
Ott wird vorgeworfen, ins Wasser gefallene Diensthandys von drei ehemaligen Beamten dem russischen Inlandsgeheimdienst übergeben zu haben. Er bestreitet das. Zudem wird dem ehemaligen Verfassungsschützer vorgeworfen, Meldedaten des Investigativjournalisten Christo Grozev an russische Agenten verraten zu haben. Dass eine Meldesperre zu Grozev vorlag, ist laut dem Gericht aber nur Spekulation.
Eine Verletzung konkreter und vitaler Interessen Österreichs durch deren Übermittlung und der entsprechende Vorsatz des Beschuldigten hierauf lässt sich nicht zur Annahme eines dringenden Tatverdachts hinreichend begründen.
Oberlandesgericht Wien
Laptop mit niedrigster Schutzklasse
Ein weiterer Vorwurf lautet, dass der frühere BVT-Chefinspektor einen Laptop mit speziellen Sicherheitsmerkmalen dem russischen Geheimdienst verkauf hat – möglicherweise mit brisantem Datenmaterial. Der Laptop hätte die niedrigste Schutzklasse gehabt, jene für den Dienstgebrauch, teilte das Gericht mit. Solche Laptops seien in Bundesbehörden an Standardarbeitsplätzen zu finden. Höhere Stufen sind „vertraulich“ und „geheim.“ Ein Laptop mit der niedrigsten Schutzklasse dürfe aber nicht nach Russland verkauft werden. Welche Daten auf dem Laptop waren, ist bisher unbekannt.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt bereits seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses und anderer Delikte gegen Ott. Er wurde im Februar 2021 und am 26. Juni 2024 aus der U-Haft entlassen.
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