Regeln für Trendsport

Das ist der neue Leitfaden für Mountainbiker

Kärnten
28.06.2024 11:05

„Ein gutes Miteinander braucht klare Regeln“, wie Kärntens Landwirtschaftskammerpräsident Siegfried Huber weiß – und mit dem aktualisierten Mountainbike-Leitfaden wurde eben ein solches Regelwerk niedergeschrieben.

Immer wieder kommt es in Kärntens Wäldern und auf den Bergen zu Konflikten – auch Radfahrer sind davon betroffen. „Mountainbiker sind für den Tourismus sehr wichtig, dafür braucht es ein entsprechendes Gleichgewicht zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen“, so Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig. Gemeint sind Landwirte bzw. Grundbesitzer, Sportler und die Tourismusorganisationen, die den Gästen ein buntes Angebot bieten möchte.   

Das Mountainbike wurde in den vergangenen Jahren immer beliebter: „Eine Gästebefragung hat gezeigt, dass 20 Prozent unserer Gäste, explizit für einen Radurlaub nach Kärnten zu kommen“, so Kärnten Werbung-Chef Klaus Ehrenbrandtner und unterstreicht das Potential des Radsports: „Wir sprechen hier von der höchsten Steigerungsrate aller Urlaubsarten!“ Deshalb wird auch künftig im Kärnten-Marketing ein Fokus auf diese Zielgruppe gelegt werden.

Tourismus- und Bauernvertreter präsentierten den neuen Leitfaden.  (Bild: Jennifer Kapellari)
Tourismus- und Bauernvertreter präsentierten den neuen Leitfaden. 
So sieht der Leitfaden aus: Auf rund 40 Seiten sind hier die Regeln zusammengefasst! (Bild: Jennifer Kapellari)
So sieht der Leitfaden aus: Auf rund 40 Seiten sind hier die Regeln zusammengefasst!

3600 km an legalisierten Radwegen gibt es bereits in unserem Bundesland, und es wird viel Geld in die Hand genommen, um dieses Angebot noch auszubauen: „In den kommenden Jahren werden rund 10 Millionen Euro in die Radinfrastruktur investiert“, erklärt Schuschnig weiter. Die Sanierung Terra Mystica, der Radwegausbau in der Lieserschlucht oder der Gurktal- und Drautalradweg sind einige Projekte, die diesbezüglich angeführt werden.

Was steht im Mountainbike-Leitfaden?
Konkret handelt es sich bei diesem Leitfaden um eine einheitliche Basis für die Benützung von Rädern in den Kärntner Wäldern. Darin enthalten sind Regelungen zur Beschilderung der Radstrecken, die Mindestentschädigung von 37 Cent je Laufmeter für die Grundbesitzer, aber auch Näheres zu den Mountainbike-Infrastruktureinrichtungen.

„Besonders hervorheben will ich aber den Abschluss einer landesweiten Haftpflichtversicherung, die Grundbesitzern größtmögliche Rechtssicherheit bietet“, betonen Schuschnig und Huber. So seien besonders Kosten für nicht gerechtfertigte rechtliche Forderungen abgedeckt.

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Wir wollen in einem Radland wie Kärnten nicht als Verhinderer dastehen!

Siegfried Huber, Landwirtschaftskammer-Präsident Kärnten

„Wir wollen nicht als Verhinderer dastehen“, versichert LK-Präsident Huber, weist aber auch daraufhin, dass für Bauern und Forstwirte der Wald eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Der Leitfaden soll eben dieses Konfliktpotential abfangen und nun für ein gutes Miteinander zwischen Grundbesitzern, Touristikern und Sportlern sorgen.

Plant ein Tourismusverband oder eine Gemeinde ein Radprojekt – beispielsweise einen neuen Trail – regelt der Leitfaden den Ablauf des Prozesses, bis zum Schluss ein Vertrag bzw eine Vereinbarung mit dem Grundbesitzer zustande kommt.

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