Die Bundesregierung novelliert derzeit die gesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung von Mobiltelefonen für Strafverfahren, wie wir berichteten. Kern der Diskussion ist dabei der Interessenkonflikt zwischen dem Strafverfolgungsinteresse des Staates und dem Grundrecht auf Privatsphäre des Einzelnen.
Familienfotos, Chatnachrichten, Standortverläufe, intime Details, Kontakte, Account-Zugangsdaten – das alles, und vieles mehr, speichern wir alle auf unseren Mobiltelefonen. Smartphones sind Abbild unserer intimsten Geheimnisse und enthalten ausführliche und sensible Daten aus praktisch jedem unserer Lebensbereiche. Doch bisher war es für die Polizei rechtlich einfach möglich, Handys sicherzustellen und auswerten zu lassen. Das muss der Gesetzgeber nun ändern, da die bisherige Regelung verfassungswidrig war.
Sollte die Polizei das Recht haben, Handys sicherzustellen und auszuwerten? Sollte dafür die Zustimmung eines Richters erforderlich sein? Welche Einspruchsmöglichkeiten sollte es Ihrer Meinung nach dagegen geben? Was denken Sie? Wir sind gespannt auf Ihre Ansichten und Meinungen zu diesem Thema!
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