Von der U-Haft wurde jenes türkisch-tadschikische Paar, dem Anschlagspläne auf den Wiener Stephansdom vorgeworfen werden, entlassen und in Schubhaft genommen. Doch der Terrorverdächtige bekämpfte den Abschiebungsbescheid samt unbefristetem Einreiseverbot. Und hatte damit am Freitag im Bundesverwaltungsgericht vorerst Erfolg.
Mangels dringenden Tatverdachts wurden jene Terrorverdächtigen, die in Wien und in Köln um die Weihnachtszeit Anschläge geplant haben sollen, Ende Mai aus der U-Haft entlassen. Ein Ehepaar und ein aus Deutschland ausgelieferter Tadschike kamen allerdings in Schubhaft.
Mutmaßliche Terrorpläne in Wien und in Köln
Während der Verdächtige aus unserem Nachbarland bereits nach Tadschikistan abgeschoben wurde, bekämpfen der in Wien lebende Mann und seine türkische Frau den Abschiebungsbescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA).
Am Freitag wird der Terrorverdächtige von vier Polizisten, darunter zwei WEGA-Beamten, in den Saal 7 des Bundesverwaltungsgerichtes gebracht, wo seine Beschwerde gegen die Abschiebung den ganzen Vormittag lang verhandelt wird. „Mir wurde vorgeworfen, dass ich den Plan hatte, den Stephansdom zu sprengen“, sagt der zierliche Mann mit Vollbart zum Richter, als dieser ihn fragte, warum er Ende Dezember festgenommen und in U-Haft gekommen sei. Das Ermittlungsverfahren laufe laut Staatsanwaltschaft Wien noch.
29-Jähriger bestreitet die Vorwürfe
Den Anschlagsplan leugnet der Mann. Auch von den auf seinem Handy gefundenen IS-Bildern will er nichts wissen. Ebenso bestreitet er Erkenntnisse von Europol und ausländischen Geheimdiensten. „Ich habe in der Ukraine keine gefälschte Reisedokumente verwendet und auch keinen gefälschten ukrainischen Asylbescheid vorgelegt. Das ist eine Lüge“, lässt er via Dolmetscher dem Richter ausrichten. „Meine Kinder sind ukrainische Staatsbürger und als ich nach Österreich gekommen bin, habe ich den gleichen Status wie meine Kinder erhalten“, so der Beschwerdeführer.
„Er hat einen unrechtmäßigen Aufenthaltstitel“, erwidert der Behördenvertreter. Nachdem der Tadschike und seine Frau aufgrund des Terrorverdachts in Wien festgenommen worden sind, wurden die drei unmündigen Kinder des Paares zu den Großeltern in die Türkei gebracht: „Nach der Überstellung der Kinder in die Türkei ist die Aufenthaltsberechtigung nach der Vertriebenen-Verordnung aberkannt worden.“
Anwalt kritisiert zeitlichen Ablauf des Verfahrens
Andreas Schweitzer, der Anwalt des 29-Jährigen, begründet die Beschwerde gegen die Abschiebung unter anderem mit dem zeitlichen Ablauf des Verfahrens: „Am 22. Mai ist der Abschiebebescheid erlassen worden. Am 23. Mai wurde mein Mandant mangels dringenden Tatverdachts aus der U-Haft entlassen und sofort in Schubhaft genommen“, sagt er und beharrt darauf, dass dem Tadschiken in seiner Heimat Verfolgung oder gar die Todesstrafe drohen würde. Warum? Weil er der verbotenen oppositionellen Gruppe 24 angehöre. „Personen, die sich für die Gruppe 24 einsetzen, werden in Tadschikistan rigoros verfolgt“, so Schweitzer.
„Ich bin auf einem Video der Gruppe 24 zu erkennen“, behauptet sein Mandant, der via Anwalt am Freitag einen Antrag auf internationalen Schutz, sprich einen Asylantrag, eingebracht hat. Weil dieser aber mündlich und bei einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu stellen ist, erklärt sich das Gericht für unzuständig. Festgelegt wird, dass der Mann den Antrag noch am Freitag mündlich im Polizeianhaltezentrum stellen wird.
Der Beschwerde wird Folge geleistet
Nach sechsstündiger Verhandlung wird der Beschwerde gegen die Abschiebung mit der formalen Begründung Folge gegeben, dass zuerst über den Asylantrag entschieden werden müsse. Dem läge eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus 2016 zugrunde. Der Tadschike bleibt vorerst in Schubhaft.
Übrigens: In Linz wird kommende Woche über die Beschwerde gegen die geplante Abschiebung seiner Frau verhandelt.
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