Seit Jahren kämpft ein Wiener um seinen Sohn, der bei der Kindesmutter in Vorarlberg lebt. Die Richter im Westen würden auf Prozessverschleppung setzen, so die Anschuldigung.
Mit Tränen in den Augen wischt Otto P. (Name geändert) in der Kanzlei seines Wiener Anwalts Clemens Gärner über sein Smartphone. Es sind die Fotos seines Sohnes, die ihn traurig stimmen.
Herzzerreißende Botschaft des Sohnes
Der Vierjährige hat ein Bild gemalt, um seinem Papa zu zeigen, wie sehr er ihn mag – der Vater zeigte es stolz beim Interview-Termin her.2 Das Kind ist Opfer eines erbarmungslosen Sorgerechtsstreits, bei dem P. vor Gericht allerdings nicht viel zu melden hat.
600 Kilometer Distanz
Aktuell ist der 53-Jährige vom Bezirksgericht Bregenz verpflichtet, jede Woche von Donnerstag bis Samstag seinen Sohn zu betreuen, dieser darf aber das Land Vorarlberg nicht verlassen. Herr P. ist Geschäftsmann und lebt in Ostösterreich. Die Distanz Wien-Bregenz beträgt immerhin 600 Kilometer. Sollte er sein Kontaktrecht nicht wahrnehmen, hat ihm das Gericht eine Beugestrafe von 500 Euro für jedes Mal angedroht. Nicht einmal ein Besuch am Vatertag wurde vom Gericht genehmigt.
Alleinige Obsorge obliegt der Mutter
Die alleinige Obsorge des Buben obliegt der Mutter. Während der Kindesvater noch nie mit dem Kleinen auf Urlaub fahren durfte, hat die Ex-Partnerin dies schon mehrmals gemacht. Zudem leidet der Kleine an einer polyzystischen Nierenerkrankung. „Seit einem Jahr verlange ich von ihr die Befunde“, sagt P.
Bereits im Jänner 2023 hat er einen Antrag um ein mit dem Beruf vereinbares Kontaktrecht beim BG Bregenz gestellt, „Darüber ist bis heute nicht entschieden, nicht einmal verhandelt worden“, erklärt Anwalt Clemens Gärner.
Kosten steigen, während Mutter Verfahrenshilfe erhält
„Egal, welcher Richter für uns zuständig ist, es wird keine Entscheidung getroffen, sondern alles auf teure Sachverständiger ausgelagert“, üben Anwalt und Mandant Kritik. Die Kosten steigen, während die Mutter Verfahrenshilfe erhält. Jetzt gibt der Vater schweren Herzens auf.
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