Auch Kinder in Lager

Keine Entscheidung über Rückkehr von IS-Anhängerin

Salzburg
28.06.2024 20:08

Am Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht über die Rückholung einer Salzburger IS-Anhängerin und ihrer beiden Kinder verhandelt. Das österreichische Außenministerium hatte ihnen zuvor eine Rückkehr aus einem Gefangenenlager in einem kurdisch kontrollierten Teil im Norden Syriens verweigert (siehe Video oben).

Diese Entscheidung sei „rechtswidrig, insbesondere für die beiden Söhne von G“, sagte Anwältin Doris Hawelka. Am 28. Juni 2014 reiste Maria G. von Salzburg in die Türkei. Sie sei damals nur 17 Jahre alt gewesen. Die Reise führte G. damals weiter nach Syrien, wo sie sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen hat. Dort brachte sie zwei Kinder zur Welt. Vor fünf Jahren wurde sie schließlich bei Kampfhandlungen gegen den IS gefangen genommen, seit September 2020 ist sie in einem Lager.

Angehörige des IS (Bild: AFP)
Angehörige des IS

Ministerium: Ausreise war freiwillig
Anträge beim Außenministerium auf Rückführung nach dem Konsulargesetz sowie auf einen Rückkehrausweis wurden im Vorjahr abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht schaltete sich ein, der Bescheid wurde rechtlich angefochten. Das Außenministerium argumentierte am Freitag mit der freiwilligen Ausreise von G. trotz Reisewarnung. Eine Rückführung sei zudem gar nicht die Aufgabe des Ministeriums, Syrien sei aufgrund der höchsten Reisewarnungsstufe für das Personal der Behörden gefährlich.

Eine Vertreterin sagte vor Gericht, dass das Außenministerium aber bei der Evakuierung der Kinder helfen könne. Das scheitere daran, dass sich G. nicht von ihren Söhnen trennen wolle. Zwischen 2019 und 2022 wurden bereits vier Kinder aus nordsyrischen Lagern über den Irak nach Österreich zurückgebracht. In einem Fall war die Mutter tot, im zweiten blieb die Mutter im Gefangenenlager zurück.

Lager in Syrien (Archivbild) (Bild: AP)
Lager in Syrien (Archivbild)

Eltern: G. jahrelang psychologisch betreut
Am Freitag wurden die Eltern der IS-Anhängerin als Zeugin und Zeuge befragt. Sie würden sporadisch per Audiobotschaften auf WhatsApp mit ihrer Tochter kommunizieren, zuletzt vor etwa drei Wochen. Maria G. habe eine schwierige Kindheit gehabt, sie sei als 12-Jährige durch einen Unfall in einem Vergnügungspark schwer traumatisiert worden und anschließend jahrelang psychologisch betreut worden.

Über eine Familientherapeutin habe sie dann einen Migranten aus Somalia kennengelernt und sei mit dem Islam in Kontakt gekommen. Im Dezember 2013 konvertierte die damals Jugendliche. Laut ihren Eltern ging sie vereinzelt in Moscheen in Salzburg.

Sorgt sich um Kinder
Die Zustände im Lager seien schwierig: fehlende medizinische Versorgung und eine schwierige Situation der zwei kleinen Söhne. „Mein Eindruck von ihr war, dass sie sehr verschüchtert und ein bisschen verzweifelt gewirkt hat“, sagte Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger über eine Begegnung 2022. Sie mache sich Sorgen, dass ihre Kinder im Camp verrohen würden und keine Schule besuchen könnten. Daher wolle die Frau nach Österreich zurückkehren, auch wenn ihr ein Strafverfahren wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation drohe. Die Zustände seien ohnehin bereits haftähnlich, ein Ende aber nicht absehbar.

Zitat Icon

Mein Eindruck von ihr war, dass sie sehr verschüchtert und ein bisschen verzweifelt gewirkt hat.

Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger

Für eine Rückführung reiche der politische Wille. So würden etwa US-Truppen vor Ort ihre Hilfe für andere Staaten anbieten. Ein offizielles Ansuchen des österreichischen Außenministeriums sei aber nötig.

Über die Rückführung der Salzburger IS-Anhängerin wurde am Freitag nicht mehr entschieden, das soll in den nächsten Wochen passieren.

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