Ein Koch rächte sich für Mobbing und Rauswurf mit gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung über WhatsApp. Dies brachte den Kroaten nun ins Landesgericht in Feldkirch.
Eine ganz eigene Art mit Problemen umzugehen, scheint der 41-jährige Kroate zu haben. In seiner Heimat brachte er es auf sieben Vorstrafen, in Deutschland auf drei. Jetzt ist er auch im österreichischen Strafregister mit einem Eintrag wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung vertreten. Die Hintergründe: Weil er mit seinen Arbeitskollegen nicht klarkommt, verliert der gelernte Koch im Sommer des vergangenen Jahres seine Anstellung in einem Bregenzer Gastronomiebetrieb. Im Suff lässt der Angeklagte seinem Frust freien Lauf, indem er einen Ex-Kollegen und seinen nunmehrigen Ex-Chef über WhatsApp droht. „Du oder ich. Du hast angefangen. Einer wird sterben“, schreibt er. Dem Ex-Chef, den er als „Scheißkerl“ bezeichnet, droht er mit „Ich bring dich um und fackle dein Lokal ab!“
Der Gastronom erstattet Anzeige, ein Verfahren wird eingeleitet. Der beschuldigte Kroaten reist währenddessen über die Schweiz und Deutschland nach Tirol und nimmt in Kufstein eine neue Arbeitsstelle als Koch an. Doch auch dort geht die Sache nur eine Weile gut. Als im April die Kündigung ins Haus flattert, er aus der Mitarbeiterunterkunft fliegt und der Chef ihn mit Lohnabzügen konfrontiert, macht der Angeklagte genau das, was er offensichtlich am besten kann – Drohen.
„Glaub mir, du bist heute Nacht tot. Ich werde dich für das, was du getan hast, töten. Ich werde dir zeigen, wie verrückt ich bin. Meinen Lohn oder Knast. Jetzt musst du mir 10.000 Euro zahlen!“, schreibt er über WhatsApp. Der Kroate kommt in U-Haft.
Am Landesgericht Feldkirch bekennt sich der 41-Jährige zu den Vorwürfen nur teilweise schuldig. „Ich war betrunken. Ich hätte die Drohungen nie in die Tat umgesetzt“, rechtfertigt er sein damaliges Verhalten. Für Richterin Silke Sandholzer eine dürftige Erklärung. „Dass Sie die Nachrichten geschrieben haben, haben Sie selbst eingeräumt. Es war Ihnen also sehr wohl klar, dass Sie den Opfern damit Angst machen.“ Aufgrund der Vielzahl an Drohnachrichten geht die Frau Rat von Todesdrohungen aus und verurteilt den Angeklagten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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