Mit dem heutigen Sonntag, dem 30. Juni, endet die Möglichkeit der fristgerechten Einreichung des nationalen Klima- und Energieplans (NEKP) nach Brüssel. Bereits am Freitag war bekannt geworden, dass Österreich die Frist nicht einhalten können wird. Die EU-Kommission wurde von Österreich um Verlängerung der Frist bis nach dem Sommer gebeten, eine Antwort ist laut Umweltministerium noch nicht erfolgt.
Jedoch ist aktuell auch nicht mit Strafzahlungen im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen, sagte eine Sprecherin am Sonntag.
„Ganz am Anfang eines Prozesses“
Man stehe mit dem Ablauf der Frist ganz am Anfang eines Prozesses, der erst dann zu besagten Zahlungen führen könne, wenn die EU-Kommission eine entsprechende Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen würde.
53 Vertragsverletzungsverfahren anhängig
Aktuell sind insgesamt 53 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anhängig, wie Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vor kurzem in der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage der SPÖ mitteilte – und laut EU-Kommission haben Staaten wie Tschechien (54), die Niederlande (52), Zypern (56) oder Frankreich (56) ähnlich viele Verfahren anhängig.
Klima- und Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) betonte damals in ihrer Beantwortung der Anfrage, dass kein ihr Ressort betreffendes Vertragsverletzungsverfahren im Stadium einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei.
Das droht bei Verurteilung
Käme es tatsächlich zu einer Verurteilung kann der EuGH zwei Arten von finanziellen Sanktionen verhängen: den Mindestpauschalbetrag, der mehr als zwei Millionen Euro beträgt. Das Zwangsgeld macht 2196 bis 131.784 Euro pro Tag aus. Das tägliche Zwangsgeld soll einen Mitgliedstaat dazu anhalten, eine Vertragsverletzung zu beenden. Anders als der Pauschalbetrag wird das Zwangsgeld nur dann verhängt, wenn die Vertragsverletzung am Tag der Urteilsverkündung noch anhält.
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