Auf Patientenwunsch

Ab Juli Recht auf automatische Wahlarztabrechnung

Österreich
01.07.2024 09:00

Aufgrund der langen Wartezeiten für Termine bei Kassenärzten sind Patienten vermehrt gezwungen, einen Wahlarzt aufzusuchen. Dabei müssen sie die Kosten zunächst selbst tragen und anschließend die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen, um zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Ab 1. Juli wird dieser Prozess vereinfacht. 

Ärzte sind ab sofort gesetzlich verpflichtet, die Einreichung der Rechnung zur Kostenerstattung online für die Patienten zu übernehmen, sofern diese das wünschen.

Mehr Service, Bearbeitung schneller
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wertet das als „gute Geschichte in Richtung mehr Servicequalität“, so Generaldirektor Bernhard Wurzer. Für Patienten werde durch die elektronische Einreichung die Bearbeitung schneller, um dann 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen. Ziel sei es, den Wert auf zwei Wochen zu drücken. Derzeit seien es drei bis vier, teilweise auch deutlich mehr.

Wahlzahnärzte sind nicht Teil der Regelung. Weitere Einschränkung: Es wird eine Bagatellgrenze beim Jahresumsatz geben, unter der sich nur sporadisch tätige Ärzte nicht mit dem Abrechnungssystem belasten und auch nicht um die Einbindung in ihre Ordinationssoftware kümmern müssen.

Ausgaben für wahlärztliche Leistungen

Die Ausgaben der ÖGK für wahlärztliche Leistungen betrugen im Jahr 2022 184 Millionen Euro, das sind 6,6 Prozent der Aufwendungen für den niedergelassenen ärztlichen Bereich. In Summe gab die Kasse 2,8 Milliarden Euro für Leistungen der Vertrags- und Wahlärzte aus.

Wie hoch die Grenze sein wird, ist aber noch nicht definiert, sondern noch Gegenstand von Verhandlungen mit der Ärztekammer. Würde sie bei 15.000 Euro analog zur Registrierkassenpflicht angesetzt, wären gut 90 Prozent aller Fälle abgedeckt.

ELGA auch für Wahlärzte
Nicht notwendig ist für das neue System die Nutzung der E-Card beim Wahlarzt. Doch auch hier wird – wie im Vorjahr beschlossen – nachgebessert: Ab 1. Jänner 2025 werden sie an die E-Card angebunden, und auch die Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) wird den Wahlärzten ab dann vorgegeben.

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