Nach Weihnachtsfeier
Wegen der Veröffentlichung von Artikeln am 24.7.2023, 25.7.2023, 27.7.2023, 22.9.2023 und 4.10.2023 auf der Website www.krone.at, in welchen das Familienleben des Antragstellers Florian Ortner rund um den Tod seiner Ehefrau thematisiert wurde, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller dessen höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt.
Die Antragsgegnerin Krone Multimedia GmbH & Co KG wurde zur Zahlung einer Entschädigung nach § 7 Absatz 1 MedienG an den Antragsteller Florian Ortner, zur Urteilsveröffentlichung sowie zum Kostenersatz verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien,
Abteilung 42,
am 4.6.2024