Ein neues Rechtsgutachten einer Umweltorganisation sieht Mängel bei der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Ohne dieser würde ein Bau der Lobautunnels EU-Recht widersprechen. Der Streit um das wichtige Verkehrsprojekt geht somit weiter
Bereits seit dem Jahr 2005 ist der Lobautunnel offiziell in Planung. Mindestens genau so lange ist das umstrittene Straßenprojekt Gegenstand umfangreicher Debatten und Kontroversen. Rund 200 Millionen Euro sind bisher in die Planung und Vorbereitungen geflossen. Gebaut wurde er bekanntlich bis heute nicht.
Dabei ist der 8,2 Kilometer lange Abschnitt, das letzte Stück der Nordostumfahrung um Wien, das fehlt. Der sogenannte „Regionenring“ um die Stadt ist fast geschlossen und auch dringend notwendig um den (Transit-)Verkehr an der Stadt vorbei zu lotsen. Staugeplagte Autofahrer können ein Lied davon singen. Es gibt mittlerweile keine Verkehrsmeldung, die ohne die Südosttangente auskommt. Doch Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) drehte das Straßenbauprojekt 2021 ab.
Am Montag präsentierte die Umweltorganisation Virus ein neues Rechtsgutachten. Tenor: Es ist alles anders. Der Lobautunnel würde ohne einer strategischen Umweltprüfung (SUP) gegen EU-Recht verstoßen würde, so Wolfgang Rehm. Er sieht die Karten jetzt jedenfalls neu gemischt.
Das Büro von Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) verweist in der Angelegenheit an den Bund. Der ist für UVP-Verfahren und strategische Umweltprüfungen zuständig. Die Stadt Wien hält jedenfalls weiter an dem Mega-Projekt fest. Die Nordostumfahrung würde zu einer Verkehrsentlastung der Südosttangente führen, auf der aktuell über 230.000 Fahrzeuge täglich unterwegs sind, wird argumentiert.
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