Gratis Unterstützung

Wie sich die Arbeiterkammer für Mieter einsetzt

Kärnten
02.07.2024 14:30

Es ist gesetzlich genau geregelt, welche Kosten ein Vermieter an seine Mieter in den Betriebskosten weitergeben darf. Bei Missständen bietet die Kärntner Arbeiterkammer gratis Unterstützung.

Viele Kärntner müssen immer genauer auf ihre Ausgaben achten und bei manchen ist kaum mehr Luft. Da bereiten steigende Betriebskosten nur zusätzliches Kopfweh.

Doch manchmal werden Kosten den Mietern ungerechtfertigt aufgehalst: „Bei ungerechtfertigten Betriebskosten bieten wir Unterstützung“, stellt Michael Tschamer, Mietrechtsexperte der Arbeiterkammer Kärnten, klar. „So wie bei einem aktuellen Fall, in dem es um einen Häcksler geht.“

Vermieter lenkte ein!
Da fanden die Mieter einer Anlage plötzlich in den Betriebskosten die Rechnung für einen Gartenhäcksler über 650 Euro. „Statt das Gerät über eine Rücklage oder die Instandhaltung zu finanzieren, ging es auf Kosten der Mieter“, erklärt Tschamer. „Für die Mieterin, die sich dann an uns gewandt hatte, bedeutete das Zusatzkosten von 77 Euro.“ Der Vermieter lenkte dann nach einem Schreiben der Arbeiterkammer doch ein und die Kosten wurden umgebucht.

Infos zum Check

Eine Auflistung der benötigten Unterlagen für den Betriebskostencheck sind auf der Homepage kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen zu finden. Dort können Sie auch sofort hochgeladen werden. Anfragen sind außerdem per E-Mail an bkcheck@akktn.at sowie telefonisch unter 050 477-6000 möglich. Persönliche Terminvereinbarungen für den Check bei der Arbeiterkammer Kärnten sind ebenfalls möglich.

Diese Serie ist eine Initiative der Arbeiterkammer Kärnten und der „Krone“ unter der Wahrung der vollen redaktionellen Unabhängigkeit.

„Im ersten Schritt erstellen wir für den Mieter ein neutral gehaltenes Schreiben“, so Tschamer weiter. „Wir wissen, dass das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sehr sensibel ist. Dieses Verhältnis wollen wir nicht erschüttern, weil sonst ist am Schluss außer Frust nichts übrig.“

Eine Überprüfung der Betriebskosten kann ungerechtfertigte Kosten aufdecken und Mieterinnen und Mietern Geld sparen. (Bild: Evelyn Hronek)
Eine Überprüfung der Betriebskosten kann ungerechtfertigte Kosten aufdecken und Mieterinnen und Mietern Geld sparen.

Oft werden die Fälle rasch dann geklärt, meist aber innerhalb von vier Wochen. „Nicht immer ist eine Erhöhung der Betriebskosten ungerechtfertigt – gerade wenn es passende Rechnungen gibt und alles korrekt abgelaufen ist“, gibt der Mietrechtsexperte zu Bedenken. „Da geht es hauptsächlich um gestiegene Energie- und Arbeitskosten.“ Aber auch bei Missständen lenkt der Vermieter oft schon im ersten Schritt ein – so wie in dem Fall mit dem Gartenhäcksler. Wenn es keine Einsicht gibt, wird die Arbeiterkammer selbst aktiv.

Die gemeinsame Aktion von AK und Land Kärnten geht heuer noch bis 31. Juli – also schnell melden!

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