Drei Jahre Haft

Messerstich gegen Ex: „Wollte meine Ruhe haben“

Salzburg
02.07.2024 14:00

„Ich stech ihn ab, ich bring ihn um“: Diese Worte zitierte der Staatsanwalt aus einer Sprachnachricht, die die Angeklagte vor der Gewalttat verschickt hatte. Tage später hat sie im Streit auf ihren Ex eingestochen. Das Urteil: Absichtlich schwere Körperverletzung und drei Jahre Haft – nicht rechtskräftig.

Seit 2010 waren die Angeklagte, eine in Salzburg geborene Bosnierin (43), und das Opfer ein Paar. Doch es kriselte ordentlich, immer wieder kam es zu Trennungen und Versöhnungen. Bis zum 18. Oktober 2023. „Da hat die Angeklagte mehrfach auf den Mann eingestochen und soll versucht haben, ihn zu töten“, erklärt Staatsanwalt Mathias Haidinger beim Geschworenen-Prozess am Dienstag in Salzburg. Eine Schnittverletzung am Ohr, eine am Unterarm, und ein lebensgefährlicher Stich in die Brust bis zur Lunge zählt der Ankläger die Verletzungen auf: „Wäre der Stich nur etwas anders geführt worden, könnte das Opfer jetzt tot sein.“ Haidinger spricht auch von einem „tiefen Hass“ der Angeklagten gegenüber dem Opfer und „eindeutigen Indizien, dass die Angeklagte töten wollte“. 

Eine Bluttat, zwei Versionen
An jenem Tag war eine Freundin zu Besuch bei der 43-Jährigen. Es wurde Alkohol getrunken, Suchtgift konsumiert, und dann tauchte auch der damalige Freund, das spätere Opfer, auf. „Er hat ein Messer gezogen und hat mit Suizid gedroht“, erklärt die bislang unbescholtene Frau den Geschworenen. Daraufhin kam es zu einem Gerangel. Dabei habe sie das Messer in die Hand bekommen: „Und da muss ich ihn irgendwie am Bauch erwischt haben.“

Die Angeklagte betont auch: „Ich wollte ihn nicht umbringen. Ich wollte nur, dass er Angst bekommt und mich in Ruhe lässt.“ Und meint auch mehrfach, dass sie selbst Angst hatte. Richterin Gabriele Glatz macht jedoch klar: „Für so einen Stich ist ein Kraftaufwand notwendig, kein Gefummel.“ 

Mit Verletzungen aus Wohnung geflüchtet

Ganz anders klingt auch die Version des Opfers: „Wir haben noch normal geredet. Da bekam ich einen Anruf von meiner Mutter.“ Dann sei die Frau plötzlich auf ihn losgegangen, der Tisch sei geflogen. „Ich hab nur noch gesehen, wie sie das Messer aus meiner Brust zog.“ Er ergriff blutend die Flucht, wurde später draußen vor einem Lokal von einer Bekannten gefunden. Rettung, OP, die Narben bleiben. Und das Messer? „Ich habe nie ein Messer mit“, sagt der Mann unter Wahrheitspflicht. „Das war ihr Messer.“

Besonders belastend für die Angeklagte: Tage zuvor hatte sie Freundinnen eindeutige Sprachnachrichten mit Beschimpfungen und Todesdrohungen gegen ihren Ex geschickt. Auch eine aggressive Seite soll sie haben, erwähnte der Ankläger. Verteidiger Christoph Rother nimmt dagegen den Mann in die Pflicht: Er habe sie immer wieder geschlagen und bedroht, heißt es beim Prozess.

Die Geschworenen stimmten einstimmig gegen einen Mordversuch und nahmen stattdessen absichtlich schwere Körperverletzung an. Die Strafe: Drei Jahre unbedingte Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

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