Gestrandete Billigfluglinien, der Zusammenbruch des FTI-Reisekonzerns, Zugchaos in Deutschland – nicht immer hält eine Urlaubsreise, was sie verspricht. Was können Sie tun, wenn es in den Ferien Probleme gibt? Die beiden Kärntner Rechtsanwälte Christine Wernig und Florian Mitterbacher beantworten aktuelle Fragen.
Krone: Ich habe vor der Pleite bei FTI gebucht und musste im Hotel vor Abreise doppelt bezahlen. Bekomme ich mein Geld zurück?
Christine Wernig und Florian Mitterbacher: Unbedingt alle Quittungen aufheben; für sämtliche Ansprüche ist der Deutsche Reisesicherungsfonds zuständig. In der Regel werden die Ansprüche vollständig abgedeckt – bei gebuchten Pauschalreisen.
Warum Pauschalreise?
Diese liegt dann vor, wenn mindestens zwei Arten von Reiseleistungen im gleichen Buchungsvorgang oder Vertrag miteinander kombiniert werden. Darunter fallen übrigens auch sogenannte Reise-Geschenkboxen oder „Click-Through-Buchungen“, also wenn nach der Flugbuchung unmittelbar im gleichen Vorgang eine Unterkunft oder ein Mietwagen dazugebucht wird.
Ich buche lieber im Reisebüro; das haftet dann wegen der Gebühr sowieso für alles!
Nein! Nur bei eigenen Beratungs- und Buchungsfehlern; ansonsten ist es nur verpflichtet, bei Mängeln und Beschwerden diese an den Reiseveranstalter weiterzuleiten.
Ich reise mit dem Zug zum Flughafen. Was, wenn ich wegen extremer Verspätung die Reise verpasse?
Bei mehr als 120 Minuten erhalten Sie 50 Prozent der Bahnticketkosten. Was den Schadenersatz für den Urlaub betrifft, ist das im Detail zu prüfen.
ROM-I-Verordnung: Bedeutet, dass Verbraucher in der EU besondere Rechte haben – etwa die, dass bei Verträgen mit Unternehmern das Recht des Landes gilt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat! Etwa: Wenn Sie über Plattformen wie Booking.com buchen, sind heimische Gerichte zuständig! Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Bei Reisen für Kinder und Jugendliche wichtig – diese benötigen bis zum 18. Geburtstag die (schriftliche) Zustimmung des Erziehungsberechtigten, um alleine ins Ausland zu reisen, und können in der Regel keine Flüge oder Hotels buchen.
Mein Luxushotel hatte Bettwanzen. Ich will Schadenersatz!
Bei einem starken Befall, welcher zu Stichen, Juckreiz und Schlafentzug geführt hat, hat das Handelsgericht Wien eine Preisminderung von 60 Prozent zugelassen. Bei der Frage, ob es darüber hinaus Schadenersatz gibt, hängt es wohl davon ab, ob dem Hotel der Bettwanzenbefall vorwerfbar ist – etwa, ob es regelmäßige Kontrollen gibt oder nicht.
Ich habe ein Hotel online schlecht bewertet. Jetzt droht mir eine Klage!
Prinzipiell besteht natürlich das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Dies endet jedoch, wo unsachliche oder unwahre Behauptungen verbreitet werden und Kredit, Erwerb oder Fortkommen geschädigt werden. Der Hotelier kann dann mittels Klage vorgehen!
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