Steuervorteil ab 2025

Kalte Progression: So viel mehr bleibt im Börserl

Wirtschaft
04.07.2024 11:32

2025 wird uns erneut mehr Netto vom Brutto bleiben. Die teilweise Abschaffung der sogenannten Kalten Progression bedeutet: Die Lohnsteuer-Tarifstufen, ab denen sich der Steuersatz erhöht, werden Anfang nächsten Jahres wieder kräftig angehoben. Davon profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Pensionisten.

Es geht um knapp zwei Milliarden Euro, die den Steuerzahlern unter dem Titel „Abschaffung der Kalten Progression“ in Form von Steuerersparnissen „zurückgegeben“ werden. Die Regierung hat die Einigung am Donnerstag präsentiert.

Der konkrete Wert, um wie viel die Steuerstufen angehoben werden, liegt bei knapp vier Prozent. Wir zeigen, wie viel Ihnen dadurch im Monat und im Jahr netto mehr bleibt. Ein Top-Finanz- und Steuerexperte rechnet vor, wie die Steuerzahler – von niedrigen bis hohen Einkommen – konkret profitieren.

Was ist die Kalte Progression?

Die Kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung: Indem Löhne, Gehälter und Pensionen jedes Jahr an die Inflation angepasst werden, fallen wir in höhere Steuerklassen, ohne dass wir real reicher geworden wären. Aber wir zahlen mehr Steuern. Um diesen Effekt auszugleichen, werden die Steuerstufen seit 2023 jährlich angehoben.

Bei der Kalten Progression handelt es sich um eine schleichende (deshalb „kalte“) Steuererhöhung: Durch die jährlichen Anpassungen unserer Einkommen an die Inflation – über KV-Abschlüsse bei Arbeitnehmern und Pensionserhöhungen bei Pensionisten – rutschen wir automatisch in höhere Steuerklassen, obwohl wir nach Abzug der Inflation nicht reicher geworden sind. Die Regierung hat diesen Effekt großteils abgeschafft. Seit 2023 werden jedes Jahr im Jänner die Steuertarifstufen erhöht. Folge: Unterm Strich bleibt mehr Netto vom Brutto.

Basis für 2025 ist die Inflation von Juli 2023 bis Juni 2024, die bei rund fünf Prozent lag. Dementsprechend gibt es einen Betrag von knapp zwei Milliarden Euro, der den Steuerzahlern nachträglich zugutekommt. Bei einem Drittel davon – diesmal rund 650 Millionen Euro – konnte die Regierung nach eigenem Ermessen entscheiden, ob bestimmte Gruppen wie etwa Wenigverdiener oder Mittelverdiener stärker profitieren sollen.

Alle Lohnsteuer-Tarifstufen werden um knapp vier Prozent angehoben
Die ÖVP wollte gerne Leistungsträger entlasten, die Grünen die kleineren Einkommen. Um keine Wählergruppe zu vergraulen, einigten sich beide auf eine Anhebung aller Tarifstufen (außer jener für den Spitzensteuersatz von 55 Prozent, der ab Jahreseinkommen von einer Million Euro gilt) im gleichen Ausmaß: Alle Stufen werden um knapp vier Prozent erhöht. Bei einer Inflation von fünf Prozent bleiben sogar noch Mittel für andere Maßnahmen wie etwa der Erhöhung des Kilometergelds übrig.

(Bild: Krone KREATIV/stock.adobe.com)

Was die Tarifstufenerhöhung für jede und jeden konkret bedeutet, hat der Wiener Unternehmer und Finanzexperte Bernhard Angeler, der die Service-Webseite finanzrechner.at betreibt, für die „Krone“ ausgerechnet: Bei einem Bruttomonatseinkommen von 1700 Euro liegt die jährliche Steuerersparnis demnach bei 121 Euro, bei 2000 Euro ebenso. Bei 3000 Euro sind es 201 Euro, bei 4000 bis 6000 Euro schon 334 Euro und bei 7000 Euro satte 538 Euro (siehe Grafik). Wie viel man persönlich tatsächlich davon hat, kann jeder auf finanzrechner.at ausrechnen: Auf der Startseite gibt es als neuen Link einen „Kalte-Progression-Rechner 2025“.

Finanzexperte Bernhard Angeler hat ausgerechnet, wer wie stark profitiert. (Bild: Zwefo)
Finanzexperte Bernhard Angeler hat ausgerechnet, wer wie stark profitiert.

Nicht eingerechnet sind etwaige Lohnerhöhungen durch heuer noch anstehende KV-Abschlüsse (Metaller, Handel etc.) und die Pensionserhöhungen, die im Jänner 2025 greifen werden. Bei vielen dürfte das tatsächliche Mehreinkommen im nächsten Jahr also noch höher sein.

Die erste Steuerstufe, bis zu der keine Lohnsteuer anfällt, steigt ebenfalls an
Die unterste Tarifstufe, bis zu der man gar keine Lohnsteuer zahlt, wird von 12.816 Euro im Jahr auf 13.308 Euro angehoben werden (siehe Grafik unten). Das heißt aber auch: Wer derzeit weniger als 12.816 Euro verdient, profitiert von der Anhebung der Tarifstufen nicht. Es sei denn, er würde im Zuge einer Lohnerhöhung über diese bisherige erste Stufe gelangen.

(Bild: Krone KREATIV/stock.adobe.com)

Finanzminister Magnus Brunner ist stolz auf die teilweise Abschaffung der Kalten Progression. Früher war es so, dass die Steuerzahler jahrelang die Dummen waren und automatisch immer mehr gezahlt haben, bis irgendwann, nach Jahren der Kalten Progression, eine Regierung eine Steuerreform machte. Diese wurde dann meist als die größte Steuerreform aller Zeiten angepriesen. Brunner: „Mit der Abschaffung der Kalten Progression haben wir die schleichende Steuererhöhung beendet. Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Es ist ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen mehr Netto vom Brutto bleibt.“

Finanzminister Magnus Brunner: „Es ist ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen mehr Netto vom Brutto bleibt.“ (Bild: Peter Tomschi)
Finanzminister Magnus Brunner: „Es ist ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen mehr Netto vom Brutto bleibt.“

2023 lag die Entlastung bei 1,85 Milliarden Euro. Damals wurden die ersten zwei Tarifstufen auf Wunsch der Grünen stärker angehoben, um Wenigverdiener zu entlasten. 2024 lag die Entlastung wegen der zuvor deutlich höheren Inflation sogar bei 3,65 Milliarden Euro. Die Anhebung war heuer schon gleichmäßiger – und 2025 wird sie eben richtig gleichmäßig sein.

Weitere Entlassungen werden für bestimmte Zielgruppen gelten
Außerdem wurden weitere Entlastungen für bestimmte Zielgruppen beschlossen:

  • Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen gilt der Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages nun als Dauerrecht – ohne die bisherige zeitliche Befristung.
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
  • Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
  • Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen: Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.
  • Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.
  • Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.

Erleichterungen gibt es auch für kleine Unternehmen:

  • Um Kleinunternehmer zu entlasten, wird die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro angehoben.
  • Die neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer, wodurch auch eine bestehende Unstimmigkeit beseitigt wird.

Das österreichische Modell ist laut Brunner besser als das deutsche
Laut Brunner ist der österreichische Weg, wie man mit der Kalten Progression umgeht, besser als in anderen Ländern: „Wir haben für uns die richtige Mischung gefunden. Das deutsche Modell sieht nur alle zwei Jahre einen Bericht vor, hat keinen Automatismus und der Bundestag muss entscheiden, wie das Geld zu den Menschen kommt. In der Schweiz gibt es zwar einen Automatismus, aber nur bei den Bundessteuern. Gleichzeitig haben aber nicht alle Kantone, die den Großteil der Steuern einheben, einen Automatismus.“

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