„Freude an Gewalt“

Kinder beraubt, gedemütigt: Teenager verurteilt

Oberösterreich
03.07.2024 14:50

Es waren Übergriffe, die selbst die Jugendrichterin, die schon viel gesehen hat in ihrer Karriere, nur noch den Kopf schütteln ließ. Drei 14- und 15-jährige Buben hatten am Linzer Hauptbahnhof drei Burschen ausgeraubt, geprügelt und schwer gedemütigt. Vor Gericht gaben sie sich geläutert, doch das erspart ihnen nicht die Haft.

Ein besonders drastischer Fall von Jugendkriminalität ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht verhandelt worden. Zwei Burschen im Alter von 14 und 15 hatten am 12. April 2024 am Linzer Hauptbahnhof drei ihnen körperlich unterlegene Burschen in eine Falle gelockt, ausgeraubt und in weiterer Folge zum Mitkommen gezwungen. In einem Park musste sich eines der Opfer in die Mitte knien. Auf den 14-Jährigen wurde dann eingeprügelt und eingetreten, ehe er noch gedemütigt wurde – sie haben auf ihn uriniert!

Richterin entsetzt
Die Angeklagten entkleideten den völlig eingeschüchterten Schüler, nachdem dieser ihnen nach seiner Jacke auch noch sein iPhone, seine Kopfhörer und seine Schuhe übergeben hatte. Dann erniedrigten sie ihn in einem Ausmaß, das selbst für die erfahrene Richterin Neuland war. „So etwas habe ich noch nie verhandelt. In 30 Jahren als Jugendrichterin nicht“, meinte Richterin Daniela Zwangsleitner. Der Staatsanwalt sprach von einem „Gewaltexzess“ und einem „Zur-Schau-Stellen von Freude an Gewalt“.

Täter kurz nach Übergriff wegen Raubes verurteilt
„Die haben mich geschlagen. Zwei Stunden lang“, schilderte das Opfer der halbwüchsigen Kriminellen im Zeugenstand. Der jüngere der zwei Angeklagten weist bereits eine Vorstrafe auf. Der 14-Jährige wurde am 23. April – und damit elf Tage nach dem Geschehen in Linz – in Wien wegen schweren Raubes zu zehn Monaten bedingt verurteilt.

„Ich war überall geschwollen“
Im Detail berichtete der malträtierte 14-Jährige dem Gericht von dem ihm Widerfahrenen. Am Schluss sei es ihm endlich gelungen, davonzulaufen: „Ich war überall angeschwollen. Es hat alles weh getan. Tagelang.“ Er habe aufgrund der Schmerzen eine Woche lang nicht zur Schule gehen können.

Überwachungskamera und Geständnisse
Die Täter konnten über Bilder aus einer Überwachungskamera ausgeforscht werden. Sie legten vor einem Schöffensenat Geständnisse ab. „Wir wollten sie ausrauben“, gab der 15-Jährige zu. Daher hätten er und sein jüngerer Freund den drei Burschen einen Joint angeboten. Damit hätten sie die drei dazu gebracht, das Bahnhofsgelände zu verlassen: „Draußen haben wir sie geschlagen.“ Die drei jungen Oberösterreicher wurden danach dazu gezwungen, mit ihren aus Wien angereisten Peinigern in einen Bus zu steigen, der sie zu einem entlegenen Park brachte.

„Ich war dumm, dachte es ist cool“
„Warum macht man so was?“, wollte die Richterin vom angeklagten 14-Jährigen wissen. „Weil ich gedacht habe, dass das cool ist. Weil ich dumm war. Ich kann Ihnen nicht sagen, was vor zwei Monaten in meinem Kopf vorgegangen ist.“

Weitere Taten
Der 15-Jährige hatte sich zusätzlich wegen eines zweiten Faktums zu verantworten, das auch nicht täglich vorkommen dürfte. Der in einem Krisenzentrum Untergebrachte begab sich am 8. Mai 2024 mit einem jüngeren Mitbewohner an dessen elftem Geburtstag in den Prater. Nach einiger Zeit wollte er den Buben dazu bringen, in der Venediger Au Drogen zu verkaufen, indem er ihm erklärte, er werde ihn ansonsten töten. Weil der Elfjährige sich weigerte, bekam er vom 15-Jährigen und einem weiteren 14-Jährigen, der nun als Drittangeklagter zur Verantwortung gezogen wurde, Schläge ins Gesicht.

„Wusste nicht mehr, wo ich war“
„Ich bin runtergeflogen und wusste nicht mehr, wo ich war und was passiert ist“, berichtete der Elfjährige dem Senat. Er habe kurz das Bewusstsein verloren. Auf die Frage, ob er verletzt worden sei, erzählte das Kind: „Meine Rippe hat weh getan. Ich musste ins Krankenhaus. Da war ich zwei Tage.“

Urteile sind da
Die Urteile waren rasch gefällt, die jungen Kriminellen bekamen zwischen zehn Monaten und 15 Monaten Haft, dabei jeweils drei Monate „scharf“ und der Haupttäter vier Monate unbedingt. Bei jenem, der zuvor wegen Raubes verurteilt worden war, ist es eine Zusatzstrafe geworden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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