„Kompetenzwidrig“

Klagen gegen neue Regeln bei Kurzzeitvermietung

Web
03.07.2024 14:20

In Wien gelten seit Montag deutlich strengere Regeln für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Wer auf Plattformen wie Airbnb inseriert, darf dies nur mehr höchstens 90 Tage im Jahr tun. Dagegen reichte nun die Initiative Wiener Apartmentvermieter zwei Verfassungsklagen ein.

Das Land Wien habe „kompetenzwidrig“ gehandelt, argumentiert die Initiative, der 50 Wienerinnen und Wiener angehören. Laut ihrem Anwalt Martin Trapichler richtet sich die erste Klage gegen die Beschränkung innerhalb von Wohnzonen, die zweite gegen die Bestimmungen außerhalb dieser Zonen. Bisher galten Limits nur für Wohnzonen, nun auch für Objekte außerhalb. Die Stadt Wien will damit verhindern, dass Wohnraum dem Markt dauerhaft entzogen wird.

Längere Vermietungen sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Diese Genehmigung setze die Unterschrift sämtlicher (Mit-)Eigentümer voraus, „auch wenn diese bereits ihre Zustimmung zur kurzfristigen Vermietung zu Beherbergungszwecken im Wohnungseigentumsvertrag erteilt haben“, kritisierte der Anwalt. „Das Verfahren wird dadurch erheblich erschwert.“

Wirtschaftsfaktor
Außerdem argumentieren die Apartmentvermieter auch mit der Größe ihrer Wohnung: Sie würden ihre meist kleinen Wohnungen günstig anbieten und lediglich etwas dazuverdienen. Ferner seien die Kurzzeitvermietungen auch ein Wirtschaftsfaktor: 2022 hätten Ferienwohnungen eine wirtschaftliche Wertschöpfung von etwa einer Milliarde Euro für lokale Kleinunternehmen generiert.

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