Kinderporno-Prozess

Wenn das Handy eine Eigendynamik entwickelt

Burgenland
03.07.2024 16:00

Bei zwei Männern wurde im Südburgenland kinderpornografisches Material sichergestellt. Beim Prozess in Eisenstadt hörte man bemerkenswerte Ausreden, denen die Richterin keinen Glauben schenken wollte.

Die Männer, die im Südburgenland seit elf Jahren eine Wohngemeinschaft bilden, weisen einige Parallelen auf: Beide sind ledig. Beide sind gesundheitlich bedient. Beide sind arbeitslos. Beide sind unbescholten. Der Ältere (48), ein slowenischer Staatsbürger, war der Lebensgefährte der Mutter des Jüngeren (29). Die Frau ist verstorben.

1239 Gründe für einen Prozess
Nun trug es sich im Herbst 2023 zu, dass der „Vaterfigur“ beim Chatten im Internet zwei Bilder mit kinderpornografischem Inhalt zugesandt wurden und er diese weiterschickte. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf und also das Handy des Mannes unter die Lupe. Gefunden wurden weitere 1145 Fotos und 92 Videodateien – 1239 Gründe also, ihm am Landesgericht Eisenstadt den Prozess zu machen.

„Handy hat 24 Stunden vibriert“
Die zwei Bilder geteilt zu haben, gab der 48-Jährige zu. Ansonsten bekannte er sich „nicht schuldig“. Denn: Auf einer Dating-Plattform für Homosexuelle habe er mit einem bis dato Unbekannten zwanglos hin- und hergeschrieben. Einen Tag später seien Tausende Fotos und besagte Videos eingetrudelt. „24 Stunden hat mein Handy vibriert. Ich hatte ihn nicht darum gebeten und habe alles sofort gelöscht. Das hat zwei Tage gedauert.“ Und überhaupt: „So was erregt mich sexuell gar nicht.“

Keine Fotos gesehen
Am Mobiltelefon des 29-Jährigen wurden 418 einschlägige Bilder sichergestellt. Die will er beim Einrichten des neuen Handys unbewusst vom Gerät des Slowenen raufkopiert haben. „Ich wusste gar nicht, dass sie da waren. Ich habe kein einziges gesehen.“

Sachverständige ist auf Urlaub
Richterin Doris Halper-Praunias hat technische Fragen, die nur die ermittelnde Polizeibeamtin beantworten kann. Die ist auf Urlaub. „Das passt ja alles nicht zusammen. Jemand, der sich nicht für kinderpornografische Bilder interessiert, kommt nicht in den Besitz von 1145“, sagt Frau Rat, ehe sie auf 15. Juli vertagt.

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