11.400 Euro sind weg

Racheakt aus Liebe: Angeklagter in der Opferrolle

Niederösterreich
04.07.2024 05:58

Waldviertler wegen schweren Betruges in St. Pölten vor Gericht: Der 52-Jährige hatte einer Internet-Bekanntschaft 11.400 Euro abgeluchst – teilbedingte Haftstrafe (nicht rechtskräftig).

Sieben Jahre lang war er verschollen. Vermutlich aus gutem Grund, denn der Waldviertler wurde wegen schweren Betrugs gesucht. Nun gelang es, dem 52-jährigen am Landesgericht St. Pölten den Prozess zu machen.

Sein Erscheinen gleicht in diesem Fall einer Erscheinung. Wortgewandt und um keine Antwort verlegen, sieht er sich in der Rolle des unschuldigen Opfers. Er sei kein Betrüger, habe seine Schulden längst zurückgezahlt. Doch seine Wahrheit interessiere keinen. Beweise dafür kann er nicht vorbringen. Laufende Exekutionsverfahren zeichnen vielmehr ein anderes Bild.

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Ich habe das Geld damals in bar zurückgezahlt. Blöderweise habe ich keinen Beweis dafür. Ich habe mir die Übergabe nicht bestätigen lassen.

Angeklagter beim Prozess in St. Pölten

Seine gescheiterte Existenz verbirgt er hinter „fantastischen“ Geschichten. Seine beiden Vorstrafen wegen Raubdelikten etwa: Nachdem seine Freundin in Tschechien entführt worden ist, sei er gezwungen worden einen Überfall zu begehen.

Mann weilte in der Ukraine und Bulgarien
Im Fall des schweren Betruges im Frühjahr 2017 ortet der Angeklagte einen Racheakt aus unerfüllter Liebe. Begonnen hat alles mit einer Internetbekanntschaft. Der 52-Jährige lernte eine Dame aus dem im Bezirk Amstetten kennen. Man traf sich, „aber nur für Freizeitaktivitäten“, wie der Waldviertler betont. Nach kurzer Zeit geriet er in einen finanziellen Engpass, auch Kredithaie hätten ihn verfolgt.

Der Angeklagte borgte sich Geld von seiner Bekannten. Für eine Wohnung in Kiew und ein Navi erhielt er in Summe 11.400 Euro in bar. Die 47-Jährige nahm sich dafür einen Kredit auf. Zur Sicherheit fand auch ein gemeinsamer Besuch auf einer Polizeiinspektion im Bezirk Melk statt.

Angeklagter fasste Haftstrafe aus
Damit sie nicht auf einen Betrüger der Sorte „Heiratsschwindler“ hereinfalle. Auch ein Schuldnervertrag wurde aufgesetzt. Es half nichts. Das Geld sah die Frau nie wieder. Nun fasste der 52-Jährige zwölf Monate teilbedingte Haft aus – die Verteidigung legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein.

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