Schon zweimal in Haft

Warum lief der Gürtel-Schläger noch frei herum?

Niederösterreich
04.07.2024 06:30

Shafigollah A. saß vor der brutalen Attacke in Horn (NÖ) bereits 21 Monate in Haft. Doch danach ließ man ihn trotz weiterer Taten auf freiem Fuße laufen. Kritik am zu laschen Vorgehen der Justiz wird laut.

Der 35-jährige Afghane Shafigollah A. verbreitete im niederösterreichischen Horn bereits seit Längerem Angst und Schrecken. Zuletzt verletzte er, wie berichtet, einen 16-Jährigen mit einem Gürtel sogar lebensbedrohlich. Ein Vorfall, der womöglich zu verhindern gewesen wäre.

Der Fall des brutalen Gürtel-Schlägers wird jetzt selbst zum Fall für die Justiz – und zu einer weiteren Baustelle für die grüne Ministerin Alma Zadić. Die FPÖ stellte eine parlamentarische Anfrage zur Causa ans Innenministerium – und bereitet eine weitere an Zadić vor.

Shafigollah A. (re.) verletzte einen 16-Jährigen mit dem Gürtel lebensbedrohlich. Einem 53-Jährigen, der zu Hilfe eilen wollte, brach er das Schlüsselbein. (Bild: Attila Molnar, zVg, Krone KREATIV)
Shafigollah A. (re.) verletzte einen 16-Jährigen mit dem Gürtel lebensbedrohlich. Einem 53-Jährigen, der zu Hilfe eilen wollte, brach er das Schlüsselbein.

Denn Shafigollah A. saß bereits zweimal in Österreich im Gefängnis und verbüßte wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung und Nötigung in Summe 21 Monate.

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Wir wissen, dass der Mann vor allem in Horn bei vielen ein großes Ärgernis darstellt. Aber weder die Belästigung noch das Eintreten der Tür war ein Grund, ihn einzusperren.

Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Krems

Kurz vor der brutalen Tat fiel er gleich mehrmals negativ auf. Er belästigte zwei Mädchen im Horner Stadtsee und verschaffte sich am selben Abend nach seiner Verlegung vom Asylquartier in Horn in jenes nach Baden gewaltsam Zutritt in seine alte Unterkunft. Die Polizei wurde jedes Mal alarmiert, der 35-Jährige blieb aber auf Anordnung der Staatsanwaltschaft immer auf freiem Fuß. Stattdessen wurden fünf Mitbewohner zur Sicherheit in ein anderes Quartier gebracht.

Unterkunftgeber wusste nichts über Gewaltpotenzial
Selbst für den Quartiergeber war es völlig unverständlich, warum ein wegen Gewaltdelikten Vorbestrafter überhaupt noch Duldungsstatus habe und in eine Unterkunft überstellt werde, ohne dass der Betreiber irgendwelche Kenntnisse über das Gewaltpotenzial des Asylwerbers habe.

Kurz nach den beiden Vorfällen kam es zum Gewaltexzess am Horner Kirchenplatz. Erst jetzt sitzt der Mann in U-Haft.

„Justizskandal“
Rasch wurden Vorwürfe laut, sogar von einem „Justizskandal“ ist die Rede. Im Justizministerium verweist man jedoch nur auf die zuständige Kremser Staatsanwaltschaft, laut der es keine rechtliche Basis gab, den Mann für die zwei Delikte einzusperren, und auf die Fremdenpolizei, die auch hätte einschreiten können. Aus dem ihr übergeordneten Innenministerium wollte man aber aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ zu diesem Fall keine Auskunft erteilen.

Man betont lediglich, dass es in jedem Verfahrensstatus umgehend berücksichtigt und die gesetzlich vorgesehenen fremdenrechtlichen Maßnahmen getroffen würden, wenn Fremde in Österreich straffällig werden.

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