Jener russische Falschgeldbetrüger, der in einem Wiener Hotel mit einer Wildkatze das Bett teilte, kam mit einer bedingten Strafe davon. Unmittelbar nach dem Prozess wurde der 34-Jährige in Schubhaft genommen. Wird der Mann nach Russland abgeschoben, will er sich sofort um einen Transport für sein Raubtier kümmern.
„Ich bin ganz normal mit der Katze hergekommen. Sie hat zehn Monate mit mir im Hotelzimmer gewohnt. Ich wusste nicht, dass das hier nicht erlaubt ist“, sagt jener 34-jährige russisch-ukrainische Staatsbürger, der im Mai in einem Vier-Sterne-Hotel in Wien-Favoriten mit Falschgeld überführt wurde, nachdem er Dutzende gefälschte 50-Euro-Scheine in Supermärkten in der Umgebung ausgegeben hatte.
Rindfleisch und Faschiertes für die Katze
„Sie haben damit viel Rindfleisch und Faschiertes gekauft. War das für die Katze?“, will Richter Andreas Böhm wissen. „Ja“, antwortet der Angeklagte, der angibt, in Moskau als Jurist eine Rechtsanwaltskanzlei zu betreiben.
Statussymbol in Russland
Bei seinem Haustier, das bei ihm im Bett geschlafen hat, handelt es sich aber nicht um eine kuschelige Samtpfote. „Archibald“ ist eine Raubkatze, genauer gesagt eine Caracat, deren Haltung bei uns verboten ist. In Russland sind die Tiere teure Statussymbole.
Beim Zugriff des Bundeskriminalamts war die luchsartige Raubkatze stark übergewichtig und so aggressiv, dass sie von Experten des Tiergartens mit einer Dosis für Geparden betäubt werden musste. Nach zwei Monaten Diät im Tierquartier Wien ist der sechsjährige „Archibald“ wieder schlank.
Der Angeklagte kümmerte sich mit Unterstützung seiner Anwälte von der U-Haft aus um eine geeignete Einrichtung – „Archibald“ wartet derzeit in Tschechien auf die Rückkehr zu seinem Besitzer.
Das vom Angeklagten in Umlauf gebrachte Falschgeld war ursprünglich echtes Geld. Dieses wurde durch Auslösung eines Alarmpaketes (etwa bei einer Bankomatensprengung) verfärbt. Die Scheine wurden aber chemisch gereinigt und mit einem gefälschten Hologramm versehen. Woher sie stammen, ist unklar.
Bedingte Strafe, aber sofort in Schubhaft
Und die Rückkehr könnte bald erfolgen. Denn für den Falschgeld-Vorwurf kommt der Mann mit der milden Strafe von fünf Monaten bedingt davon: „Ich habe meine Uhr in Israel privat verkauft und nicht gemerkt, dass ich Falschgeld dafür bekommen habe“, behauptet er im Prozess. „Es war Gutgläubigkeit“, untermauert auch seine Verteidigerin Bettina Caspar-Bures.
Auf freien Fuß kam ihr Mandant nach der Urteilsverkündung aber nicht, sondern in Schubhaft. Wird er nach Russland abgeschoben, will er sich sofort um einen Transport für „Archibald“ kümmern.
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