Zwei davon dauerhaft

70 Raser-Autos in ganz Österreich beschlagnahmt

Österreich
03.07.2024 18:37

Seit der neuen Straßenverkehrsordnung in Österreich, bei der Autos von Extremrasern beschlagnahmt werden dürfen, sind erst zwei dauerhaft entzogen worden. Insgesamt wurden bislang 70 Raser-Autos von den Beamten vorübergehend beschlagnahmt.

Demnach soll es laut standard.at in Niederösterreich (18) und Tirol (15) die meisten Abnahmen gegeben haben. Allerdings lässt sich die genaue Anzahl an beschlagnahmten Fahrzeugen nicht konkret beantworten. Es handle sich laut Innenministerium um eine „komplexe Materie“. Bundesweit gibt es somit keine Stelle, die eine genaue Anzahl an Beschlagnahmungen vorweisen kann.

Über 80 km/h im Ortsgebiet
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann seit 1. März bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h über dem Tempolimit im Ortsgebiet und 90 km/h über dem Tempolimit außerorts das Fahrzeug beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.

Beschlagnahmung maximal für 14 Tage
Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

Für die endgültige Beschlagnahmung und mögliche Versteigerung von Raserautos liegt jedoch die Zuständigkeit bei rund 80 Landesstrafbehörden in ganz Österreich.

Zwei Autos dauerhaft beschlagnahmt
Eines der beiden dauerhaft beschlagnahmten Autos stammt von einem 21-Jährigen aus NÖ, der von der Polizei mit 247 km/h erwischt wurde. Allerdings bislang ohne Versteigerungsverfahren. Das zweite Fahrzeug gab es im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag in der Steiermark. Ebenfalls ohne Versteigerung.

Bislang letzter Fall in Tirol
Zuletzt wurde einem Tiroler (20) mit drei Kindern (4, 9 und 10 Jahre) im Auto das Fahrzeug und der Führerschein entzogen, nachdem er auf der Landstraße 74 km/h zu schnell unterwegs war.

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