Aufpassen sollten Österreicher, die Weiterbildungsgeld beziehen. Denn unverschuldet müssen jetzt junge Mütter nicht nur den vom AMS genehmigten und bereits ausbezahlten Betrag zurückzahlen, auch die Sozialversicherung wird nachträglich einfach gestrichen – ohne sie werden dann etwa auch Arztrechnungen in diesem Zeitraum fällig!
Unglaublich, aber wahr: Ein „Anlassfall aus Niederösterreich“, wie es vom AMS heißt, zieht nun große Kreise und erschüttert den Glauben der Betroffenen an das heimische „Sozialsystem“. Bei der Kontrolle des Wiener Weiterbildungsinstitutes Sitya stellte man fest, dass die Kurse nicht den gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Weil das AMS das Arbeitslosenversicherungsgesetz genau befolgen müsse, bleibe ihm nichts anderes übrig, als von den Betroffenen die ausgezahlten Gelder zurückzufordern. Gleichzeitig streicht man nachträglich auch noch den Versicherungsstatus!
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