„Politisierung“
Ungarn prüft Rückzug vom Weltstrafgerichtshof
Wie vor Kurzem bekannt wurde, prüft die ungarische Regierung einen möglichen Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof. Regierungschef Viktor Orbán hat laut mehreren Medienberichten den zuständigen Ministern den Auftrag erteilt, Möglichkeiten und Konsequenzen eines Austritts zu prüfen.
Die Anordnung sei zwei Tage nach dem Haftbefehl-Antrag des IStGH-Chefanklägers Karim Khan gegen Israels Premier Benjamin Netanyahu, seinen Verteidigungsminister Joav Gallant und Hamas-Chef Jihia al-Sinwar Ende Mai erfolgt, berichtet unter anderem das Nachrichtenportal 24.hu. Das Hauptaugenmerk solle dabei auf mögliche Probleme mit dem EU-Recht gelegt werden.
Obwohl Richter in Den Haag über den Antrag von Chefankläger Khan noch nicht abgestimmt haben, der Haftbefehl also noch nicht offiziell gültig ist, hat die Regierung in Budapest bereits betont, im Fall der Fälle den Haftbefehl gegen Premierminister Netanyahu nicht exekutieren zu wollen.
Ungarns rechtskonservativer Ministerpräsident Viktor Orbán pflegt seit Jahrzehnten freundschaftliche Beziehungen zu Netanyahu. Im vergangenen Jahr hatte die ungarische Regierung erklärt, den damals vom IStGH erlassenen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin auf seinem Staatsgebiet ebenfalls nicht vollstrecken zu wollen.
„Einsatz als politische Waffe“
Zu den Austritts-Überlegungen erklärte Orbáns Büro gegenüber 24.hu, dass in der Vergangenheit in mehreren Fällen „politische Entscheidungen“ gefällt worden seien und damit die Autorität des IStGH „untergraben wurde“. „Ungarn lehnt es ab, den Gerichtshof als politische Waffe zu benützen“, hieß es weiter. Konkrete Fälle wurden allerdings nicht aufgezählt.
So könnte Austritt ablaufen
Zudem wird in Budapest damit argumentiert, dass Ungarn zwar das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, also die vertragliche Grundlage, unterzeichnet und ratifiziert habe, diese aber nicht in das ungarische Recht implementiert worden sei. Daher gebe es auf ungarischem Territorium keine Grundlage für die Durchführung. Dem steht allerdings Kooperationspflicht jeder Vertragspartei gegenüber.
Wie weit die Überlegungen zu einem Austritt vorangeschritten sind, ist nicht bekannt. Allerdings müsste ein Austritt – wie auch der Beitritt – laut Verfassung vom ungarischen Parlament abgesegnet werden. Daraufhin müsste dieser Beschluss schriftlich beim UN-Generalsekretär eingelangen und würde erst ein Jahr später seine Gültigkeit erlangen.
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