Gräueltat in Wien

15-Jähriger wollte eigene Oma vergewaltigen

Gericht
04.07.2024 14:31

Keine leichte Aussage für eine Großmutter aus Wien: In der kontradiktorischen Vernehmung musste die 59-jährige Frau schildern, wie sie beinahe Opfer einer Vergewaltigung geworden wäre. Der Täter: ihr Enkelsohn, zum Tatzeitpunkt gerade einmal 15 Jahre jung.

„Es ist ein ungewöhnlicher Fall, der heute verhandelt wird“, eröffnet die Staatsanwältin am Donnerstag im Wiener Landesgericht den Prozess um eine versuchte Vergewaltigung. „Ein damals 15-jähriger Bub versuchte vor vier Monaten, seine Großmutter mütterlicherseits mit Gewalt zum Oralverkehr zu nötigen.“

Versionen der Tat gehen auseinander
Vor ihr sitzt ein mittlerweile 16-jähriger Jugendlicher, der überwiegend in Wohngemeinschaften untergebracht war und dessen Sozialverhalten laut Staatsanwältin und Gutachterin durch zahlreiche Traumatisierungen in der Kindheit gestört sei.

Zum Tathergang: Der junge Österreicher hat seine Oma (59), wie oft zuvor, übers Wochenende besucht. An jenem Samstag im März wollte er in der Nacht noch ausgehen, was ihm seine Oma aber untersagte: „Ich bin aggressiv geworden, habe sie beschimpft und wollte mir im Schlafzimmer den Schlüssel von ihr holen“, sagt der Bursche im Prozess.

Iris Augendoppler verteidigt den Jugendlichen. (Bild: Anja Richter)
Iris Augendoppler verteidigt den Jugendlichen.

Ab hier gehen die Versionen auseinander. Während die Oma in der kontradiktorischen Vernehmung die versuchte Vergewaltigung glaubwürdig schildert, hat der Angeklagte eine andere Version parat: „Meine Oma versteckt ihre Schlüssel immer entweder im BH oder in der Unterhose“, sagt er zum Richter. Das sei der Grund, warum er hineingegriffen habe. Die Aufforderung zum Oralverkehr sei nur „in der Aggression“ so dahingesagt worden.

Schon vor zwei Jahren habe sich der Bub einmal nachts zu ihr ins Bett gelegt und gesagt: „Mach mas?“ – „Ich war schockiert und hab ihn am nächsten Tag darauf angesprochen“, erinnert sich das Opfer. Sie sagte zu ihm: „Ich bin deine Oma. Was machst du da?“ – doch man versöhnte sich wieder. Eine Zeit lang ging es gut. Ehe es zur nun inkriminierten Sex-Attacke am 3. März kam.  

Einweisung wird bedingt ausgesprochen
Das Schöffengericht glaubt im Prozess der Großmutter, die in jener Nacht deutlich sichtbare Haltehämatome auf ihren Armen davontrug. Sie rief am Fenster, als der Enkel kurz ins Wohnzimmer ging, laut um Hilfe. Die Polizei nahm den 15-Jährigen mit, er saß bis 28. Mai in U-Haft.

Das Urteil nimmt der von Iris Augendoppler verteidigte Teenager an: 15 Monate Haft, davon zwei unbedingt. Die hat er schon in U-Haft abgesessen. Zudem spricht der Senat eine Einweisung aus. Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug wird dem Burschen allerdings unter Setzung einer dreijährigen Probezeit und in Verbindung mit Auflagen bedingt nachgesehen.

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