Dem ehemaligen Nationalratsabgeordneten und Medieninhaber Peter Pilz wird in Wien der Prozess gemacht. Und zwar wegen Tatbeständen, die bis zu 24 Jahre zurückliegen. Pilz soll verbotenerweise Protokolle aus zwei Disziplinarverfahren veröffentlicht haben. Außerdem wird ihm üble Nachrede gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vorgeworfen.
Im Wiener Landesgericht beginnt der Prozess gegen Peter Pilz am Freitag bereits vor dem Verhandlungssaal 25. In aller Ruhe gibt der Ex-Politiker Interviews, nimmt seine Aussage vor Richter Gerald Wagner vorweg. Vor allem, dass er sich nicht schuldig bekennen wird, wie er es auf Nachfrage in der Verhandlung wiederholt.
BFA „amtlichen Mordversuch“ vorgeworfen
Für die zahlreichen erschienen Medienvertreter präsentiert die Staatsanwältin trotz Einzelrichterverfahren die Anklage: Es geht um verbotene Veröffentlichung in zwei Fällen und den Vorwurf der üblen Nachrede gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Diesem habe Pilz im Zuge eines Abschiebeverfahrens im Jahr 2018 „amtlichen Mordversuch“ vorgeworfen.
Verbotene Veröffentlichung vor 24 Jahren
Die zwei angeklagten verbotenen Veröffentlichungen liegen noch etwas länger zurück. Einerseits geht es um eine Pressekonferenz im Jahr 2000, bei der der damalige Grün-Poltiker Aktenkopien aus einem Disziplinarverfahren gegen Polizisten an Medienvertreter weitergegeben hatte. Den Polizisten wurde vorgeworfen, auf Anstiftung von FPÖ-Politikern illegale Abfragen getätigt zu haben. In Erinnerung bleiben diese Ermittlungen als Ekis-Spitzelaffäre.
Zehn Jahre später zitierte Pilz auf seiner persönlichen Webseite als Medieninhaber aus Protokollen eines Disziplinarverfahrens bezüglich Behördenfehlern bei der Suche nach der jahrelang entführten Natascha Kampusch.
Warum es erst jetzt zum Prozess kommt, wegen Vorwürfen, die nun schon eine lange Zeit her sind? Weil Peter Pilz als Nationalratsabgeordneter die meiste Zeit der vergangenen 24 Jahre berufliche Immunität genossen hatte. Erst nach Pilz‘ Ausscheiden aus dem Parlament im Herbst 2019 wurde weiterermittelt. Und auch das dauerte noch fast fünf Jahre.
Ja, das gestehe ich ein, die Kritik war hart. Aber er hat meiner Ansicht nach die Wahrheit gesagt.
Pilz-Verteidiger Johannes Zink
Die Verhandlung im Wiener Landesgericht möchten der Ex-Grüne und Listengründer und sein Verteidiger Johannes Zink einerseits nutzen, um nachzuweisen, dass das BFA im Jahr 2018 einen jungen Afghanen völlig zu Unrecht abgeschoben habe – und damit der Tatbestand der üblen Nachrede nicht erfüllt werde. Anwalt Zink in seinem Eröffnungsplädoyer: „Ja, das gestehe ich ein, die Kritik war hart. Aber er hat meiner Ansicht nach die Wahrheit gesagt.“ Zum Beweis bietet er sogar an, den Flüchtling, der nun in Deutschland Asyl gefunden hat, als Zeuge stellig zu machen.
„Haarsträubender Rechtsirrtum“
Andererseits gelte es, einen „haarsträubenden Rechtsirrtum“ aufzuklären, wie es Peter Pilz nennt. Er und sein Verteidiger teilen nämlich nicht die Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft, nachdem auch das Beamtendienstgesetz im Zuge der verbotenen Veröffentlichungen aus einem Disziplinarverfahren anzuwenden ist.
„Ich habe in beiden inkriminierten Fakten aus Disziplinarakten zitiert und das bestreite ich nicht. Ich kenne die gesetzliche Lage sehr gut. Ich kenne jede gesetzliche Bestimmung, die hier anzuwenden ist, in jedem Detail“, spricht sich der Ex-Politiker dagegen aus. „Ich bin nach wie vor überzeugt, dass das alles gesetzeskonform, richtig und notwendig war.“ Außerdem sei er nie Beamter gewesen.
Wegen Beweisanträgen wird vertagt.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.