Über 20 Jahre war eine 74-Jährige für eine Hilfsorganisation als Wirtschaftsreferentin tätig. Rund sechs Jahre davon soll sie sich wiederholt an den Konten bzw. Sparbüchern bereichert haben – insgesamt entstand ein Schaden von über 100.000 Euro. Am Landesgericht Linz musste sie sich wegen Veruntreuung verantworten.
„Ich habe über meine Verhältnisse gelebt“, meinte die 74-jährige Angeklagte auf die Frage des Richters nach dem Warum. Das Geld habe sie für Taschen, Kleidung, Urlaube oder Wellness ausgegeben, außerdem sie bei ihr eine Kaufsucht diagnostiziert worden.
Langer Tatzeitraum
Von 2017 bis 2023 soll sie deswegen mehrmals Spendengelder von den Konten und von zwei Sparbüchern der Hilfsorganisation abgezweigt haben. Über 100.000 Euro insgesamt, wobei die 74-Jährige einen Teil aber aus Eigenantrieb bereits wieder zurückbezahlt hatte.
Landesleiter selbst informiert
74.000 Euro Fehlbetrag hat der Verein zur Anzeige gebracht, nachdem die Angeklagte dem Leiter die Vorkommnisse „gebeichtet“ hatte. In der Hoffnung, „dass wir das innerhalb des Vereins regeln können“, wie sie vor Gericht einräumt.
Alles zugegeben
Wo sie mit den Worten „ich will dafür gerade stehen“ alles zugab. Der Strafrahmen für das ihr zu Last gelegte Verbrechen betrug bis zu drei Jahre Haft. Am Freitag wurde sie am Landesgericht Linz zu 12 Monaten bedingt verurteilt, Probezeit ist drei Jahre. Außerdem muss sie binnen 14 Tagen die 74.000 Euro zurückzahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.
„Spendenkonto als Bankomat“
Mildern wären ihr Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und der Wille zur Wiedergutmachung gewesen. Erschwerend sei der lange Zeitraum und die hohe Schadensumme, führte der Richter aus und meinte abschließend: „Sie haben das Spendenkonto als Bankomat gesehen. Die fetten Jahre sind nun vorbei.“
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