Ex-Schule abgefackelt

13-jährige Brandlegerinnen könnten bestraft werden

Oberösterreich
06.07.2024 08:00

Vier Mädchen, erst 13 Jahre alt und damit strafunmündig, legten einen Brand in Vöcklabruck. Die ehemalige Musikschule wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen, der Schaden ist gewaltig. Die Mädchen haben strafrechtlich nichts zu befürchten, aber am Zivilweg könnte Ungemach drohen.

Weil sie es „lustig und spannend“ fanden, so ihre Aussagen bei der Polizei, fackelten vier Mädchen (alle 13 Jahre) am Mittwochabend die ehemalige Musikschule in Vöcklabruck ab – die „Krone“ berichtete. Mehr als 100 Feuerwehrleute kämpften sechs Stunden lang gegen die Flammen. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden beträgt Schätzungen zufolge mehrere hunderttausend Euro.

Es geht um Schadenersatz
Obwohl die Zündlerinnen noch keine 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig sind, könnten sie „verurteilt“ werden – und zwar zur Zahlung von Schadenersatz. Zwar sei man auch dafür grundsätzlich erst ab 14 deliktsfähig, erklärt Silvia Dullinger, Professorin für Zivilrecht an der Linzer Johannes Kepler Universität: „Es gibt aber eine Ausnahmeregel, eine sogenannte Billigkeitshaftung.“ Wenn Minderjährige in der Lage sind, die Gefährlichkeit und Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens einzusehen, können auch sie haften, so die Juristin.

Feuer ist gefährlich
„Gerade bei Brandstiftung gab es schon Entscheidungen, wo Zehn- oder Zwölfjährige als haftpflichtig bejaht wurden, weil man gesagt hat: Kindern wird von klein auf eingetrichtert, dass das Spielen mit dem Feuer gefährlich ist.“ Zuerst sei in solchen Fällen aber zu prüfen, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und das zur Brandstiftung geführt habe. „Dann sind die Aufsichtspersonen haftpflichtig“, so Dullinger.

Zitat Icon

Wenn die Eltern keine Aufsichtspflicht verletzt haben, haften sie nicht. Mit 13 Jahren muss man die Kinder nicht mehr auf Schritt und Tritt überwachen.

Silvia Dullinger, Professorin für Zivilrecht an der JKU Linz

Täter werden immer jünger
In Vöcklabruck sind die jungen Zündlerinnen jedenfalls Gesprächsthema. Bürgermeister Peter Schobesberger (SPÖ) spricht von einer „besorgniserregenden“ Entwicklung: „Wir merken, dass sich die Altersgrenzen nach unten verschieben – bei allen möglichen Straftaten und Verhaltensauffälligkeiten.“ Zur Diskussion um die Strafmündigkeit meint der Ortschef: „Ich bin nicht der Meinung, dass man Kinder einsperren sollte. Aber ganz ohne Konsequenzen wird es nicht funktionieren.“

Kommentar
Weder verharmlosen noch einsperren

108 Feuerwehrleute, die sechs Stunden lang mitten in der Nacht ehrenamtlich gegen Flammen ankämpfen, und Hunderttausende Euro Sachschaden an einem Gebäude, in dem eigentlich in Kürze Wohnungen hätten entstehen sollen – das ist alles andere als „lustig“ und nicht zu verharmlosen.

(Bild: Krone KREATIV, Harald Dostal)

Zur Gretchenfrage, wie Jugendkriminalität gebremst werden kann, merken Expertinnen und Experten aus der Praxis immer wieder eines an: Teenagern, die straffällig werden, fehlen oft stabile Bindungen und Ansprechpersonen. Viele finden nirgends Halt. Sie auch noch ins Gefängnis zu stecken, kann also keine Lösung sein.

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