Prozess in Feldkirch

Brutalo-Bauer wegen Tierquälerei verurteilt

Gericht
05.07.2024 17:25

Ein Bregenzerwälder Landwirt ist am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine Kuh unnötig lange leiden ließ. Dem Tier soll davor von seinem Sohn und einem weiteren Bauern die Zunge herausgerissen worden sein – ein Urteil in dieser Sache steht noch aus. 

Wegen Tierquälerei ist am Freitag ein bislang unbescholtener Bauer zu 12.000 Euro Strafe, die Hälfte davon bedingt, verdonnert worden. Der 69-Jährige wurde von Richter Alexander Wehinger schuldig gesprochen, weil er eine seiner Kühe drei Tage ohne tierärztliche Behandlung beziehungsweise ohne Verabreichung von Schmerzmitteln im Stall dahinsiechen ließ. Und dies, obwohl dem Tier zuvor im Zuge des Klauenschneidens die Zunge herausgerissen worden war.

In diesem Zusammenhang mussten sich auch der 22-jährige Sohn des Landwirtes und ein weiterer Bauer verantworten. Der Vorwurf an sie: Beide sollen der rund 700 Kilo schweren und laut Angaben der Beschuldigten „widerspenstigen Kuh“ beim Verfrachten in den Klauenstand die Zunge an einem Strick angebunden und daran so stark gezerrt haben, dass sieben Zentimeter der Zunge abgetrennt wurden. Zum Vorfall war es im Oktober letzten Jahres auf dem Hof des 69-jährigen Landwirtes gekommen.

Gutachten in Auftrag gegeben
Im Prozess am Freitag bekannten sich alle drei Angeklagten nicht schuldig. So behaupteten die beiden jüngeren Bauern, dass der Vorfall ein tragischer Unfall gewesen sei. Die Kuh sei umgefallen und mit dem Kiefer gegen die Kante des Klauenstandes gestoßen. Dabei habe sich das Tier die Zunge selbst abgebissen.

Was der Sachverständige Erik Schmid allerdings ins Reich der Fabel verwies: „Ein Pferd kann sich die Zunge abbeißen, aber niemals eine Kuh, da sie unten nur Mahlzähne hat und am Oberkiefer lediglich über eine Kauplatte verfügt.“ Endgültigen Aufschluss soll nun ein Gutachten bringen. Dem 69-jährigen Landwirt kreidete Schmid an: „Die Kuh ohne Schmerzbehandlung zu lassen, hat ihr garantiert unnötige Qualen bereitet.“

Der Sachverständige Erik Schmid. (Bild: Dorn Chantall)
Der Sachverständige Erik Schmid.

Bauer will Urteil bekämpfen
Der verurteilte Landwirt will das gegen ihn gesprochene Urteil bekämpfen. Sein Schlusswort: „Ich bin kein Tierquäler und das lasse ich mir nach 55 Jahren als Landwirt auch nicht nachsagen.“

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