Zweiter Prozess

Urteil: Freisprüche für Flöttl und Ex-BAWAG-Banker

Wirtschaft
18.12.2012 13:42
Im zweiten BAWAG-Strafprozess hat das Schöffengericht am Dienstag sechs von sieben Angeklagten freigesprochen. Lediglich Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger, der im ersten Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt hatte, wurde zu einem Monat bedingter Haft verurteilt. Richter Christian Böhm begründete die Freisprüche für Spekulant Wolfgang Flöttl (im Bild nach dem Urteil) und fünf Ex-Banker mit dem "mangelnden Schädigungsvorsatz" der Angeklagten hinsichtlich der vorgeworfenen Untreue - die subjektive Tatseite sei also nicht vorhanden gewesen.

Flöttl, Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz, die früheren Bankvorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner sowie der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter erhielten Freisprüche, Nakowitz hat aber noch eine Verurteilung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, über die noch das Oberlandesgericht Wien entscheiden muss. Weninger fasste eine Minimalstrafe betreffend Bilanzdelikte beim ÖGB, dem früheren Bank-Eigentümer, aus.

Im ersten Strafverfahren unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner, der späteren Justizministerin, hatten die Angeklagten teils mehrjährige Haftstrafen erhalten, die jedoch vor zwei Jahren vom Obersten Gerichtshof wegen gravierender Mängel in großen Teilen gekippt worden waren.

Richter: Elsner und Zwettler täuschten die anderen
Am Dienstag ging Richter Böhm in seiner Urteilsbegründung auf die einzelnen Anklagevorwürfe gegen die Angeklagten ein - und entkräftete sie. "Es gibt keine Rechtspflicht eines international tätigen Investmentbankers, die Einhaltung der Großveranlagungsgrenze der BAWAG zu kontrollieren", erläuterte er, warum er Flöttl von den Anklagevorwürfen freisprach. Zu Flöttls Pflichten gehöre es demnach nicht, dass er überprüfe, ob die Bank ihm so viel Geld für Spekulationsgeschäfte überhaupt überlassen durfte.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und dessen Nachfolger an der Bankspitze, Johann Zwettler, hätten die anderen getäuscht - bei den verlustreichen Spekulationen Flöttls mit BAWAG-Geldern und der Vertuschung der Verluste hätten die anderen auf Elsners Angaben vertraut, meinte Böhm. Elsner war im ersten Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er viereinhalb Jahre Haft absaß. Zwettler war rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, aus gesundheitlichen Gründen wurde er für vollzugsunfähig erklärt.

Elsner-Anwalt: "Da muss eine Wiederaufnahme her"
Elsners Anwalt Andreas Stranzinger meinte nach der nunmehrigen Urteilsverkündung: "Dieses Ergebnis schreit nach einer Wiederaufnahme." Wenn den freigesprochenen Angeklagten keine subjektive Tatseite nachzuweisen sei, dann müsste dies auch den bereits Verurteilten - also Elsner, Zwettler und Nakowitz - zugutekommen. Was bleibe, sei eine Enttäuschung, dass es sich die Strafverfolgungsbehörden wieder einmal leicht gemacht hätten, so Stranzinger.

Er habe auch mit Elsner gesprochen und ihm das Urteil erklärt. "Wir beide sind schockiert über den Umstand, dass nicht aufgeklärt wurde, dass auch der zweite Rechtsgang in der Form völlig mangelhaft geblieben ist, und wir alle nicht wissen, was tatsächlich mit den Geldern passiert ist, was Flöttl gemacht hat", sagte Stranzinger. Über den tatsächlichen Verbleib der verspekulierten BAWAG-Gelder habe sich keiner gekümmert, offensichtlich interessiere das auch keinen, zumindest bis dato. Stranzinger: "Wir werden weiter kämpfen, wir werden die Möglichkeit der Wiederaufnahme ergreifen."

Während auch Elsners Ehefrau Ruth das Urteil am Dienstag als "unfassbaren Skandal" bezeichnete, gaben sich die Freigesprochenen freilich erleichtert. Flöttl erklärte etwa, er sei "sehr froh", wollte das Urteil aber nicht näher kommentieren. Auch Weninger sprach knapp von einem "gerechten" Richterspruch. Staatsanwältin Sonja Herbst gab keine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft hat nun drei Tage Zeit, um die Urteile zu bekämpfen.

29 Verhandlungstage - Elsner kein einziges Mal dabei
Seit Prozessbeginn im April dieses Jahres brauchte das Schöffengericht unter Vorsitz von Böhm 28 Verhandlungstage, am 29. Tag fiel nun das Urteil. Elsner stand am Dienstag nicht vor Gericht: Das Verfahren gegen ihn wurde ausgeschieden, weil er trotz zahlreicher Ladungen nie vor Gericht erschienen war.

Elsner sei verhandlungsunfähig und befinde sich außerdem in Bayern zur Behandlung, hatten Elsners Anwälte zuletzt sein Fehlen argumentiert. Die Passbehörde leitete jüngst auf Antrag des Gerichts ein Verfahren zur Entziehung von Elsners Reisepass und Personalausweis ein, weil sich der Ex-Bank-Chef mithilfe dieser Dokumente der Justiz entzogen habe.

Verlustreiche Spekulationen mit BAWAG-Geldern
Der Anklagevorwurf im BAWAG-Prozess lautete auf Untreue gegenüber der Bank. Die frühere Gewerkschaftsbank war durch verlustreiche Spekulationen Flöttls mit BAWAG-Geldern geschädigt worden, die Bankspitze hat dies ab dem ersten Eintreten großer Verluste im Herbst 1998 gegenüber dem Aufsichtsrat und der Öffentlichkeit vertuscht. Elsner wirft Flöttl seit Jahren vor, er habe das Geld nicht verspekuliert, sondern unterschlagen. Flöttl, Sohn von Walter Flöttl, Elsners Vorgänger an der Bankspitze, weist die Vorwürfe zurück.

Staatsanwältin Herbst hatte Schuldsprüche für alle sieben Angeklagten gefordert. Gegenüber dem ersten Rechtsgang sei im zweiten Verfahren "nicht viel Neues" aufgekommen, die Verurteilungen seien also erneut auszusprechen. Alle Angeklagten hätten Untreue begangen, indem sie riskante Spekulationen durchführten bzw. ermöglichten und dann versuchten, die Verluste zu verstecken. Herbst verglich das Verhalten der Angeklagten mit einem Casino-Besuch - mit dem Spekulanten Flöttl als Croupier.

Angeklagte zufrieden mit "fairer Prozessführung"
Die Angeklagten wiederum hatten sich in ihren Schlussplädoyers für nicht schuldig erklärt und auf Freisprüche gepocht. Lediglich Weninger, der im ersten Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt hatte, bat diesbezüglich um ein mildes Urteil.

Die Neuauflage des zweiten BAWAG-Prozesses kam - im Gegensatz zum ersten Verfahren unter Bandion-Ortner - ohne prominente Zeugen und ohne Ausschweifungen in private Aspekte aus. In ihren Schlussplädoyers bedankten sich die meisten Angeklagten sogar beim Gericht für die "faire Prozessführung" im zweiten Verfahren.

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