Die Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen (PV) haben sich heuer bei rund fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingependelt. Vereinzelt sind zwar etwas höhere Abnahmetarife möglich, Vergütungen von über 50 Cent wie während der Energiekrise gehören aber der Vergangenheit an. Die staatliche Abwicklungsstelle OeMAG zahlte zuletzt 4,65 Cent pro kWh und im Juli, August und September zwischen 5,34 und 8,90 Cent. Höhere Vergütungen sind bei Energiegemeinschaften möglich.
Zentraler Maßstab für PV-Strom ist der „Marktpreis“, der seit Jahresanfang monatlich im Nachhinein von der OeMAG berechnet wird. Er ist von 8,14 Cent pro kWh im Jänner jeden Monat gefallen und betrug ab April nur mehr 4,65 Cent. Grundsätzlich kann jede Photovoltaikanlage bis zu einer maximalen Leistung von 500 kWp ihren Strom über die OeMAG und damit zu diesem Preis einspeisen. Stromanbieter können mehr, aber auch weniger zahlen, orientieren sich dabei aber auch am Markt. Ende 2023 hatten über 100.000 PV-Anlagenbetreiber Marktpreisverträge mit der OeMAG.
Energie AG senkte Tarif erheblich
Viele PV-Anlagen-Besitzer haben sich bereits auf deutlich niedrigere Einspeisevergütungen eingestellt. Viel Aufmerksamkeit hatte im Mai die oberösterreichische Energie AG erweckt, weil sie 20.000 Kunden ihre laufenden Verträge kündigte und künftig nur mehr einen Bruchteil für den ins Netz eingespeisten Strom zahlt. Hatten die Kunden bisher garantiert 15,73 Cent erhalten, so bekommen sie künftig nur mehr einen variablen Preis, der im April 3,12 Cent betragen hat. Mindestens garantiert die Energie AG 2 Cent.
Seitens der PV-Branche wird empfohlen, den Eigenverbrauch zu maximieren und sich nach einer Energiegemeinschaft umzuschauen. In Energiegemeinschaften sind die Preise Vereinbarungssache der Mitglieder. Höhere Vergütungen von aktuell zehn bis 13 Cent pro Kilowattstunde sind möglich, weil es für Strom aus Energiegemeinschaften einen Rabatt auf die Netzkosten gibt. Bei gemeinschaftlichen Anlagen auf den Dächern von Mehrparteienhäusern entfallen die Netzkosten zur Gänze.
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