„Wir haben bei Ministerin Leonore Gewessler gesehen, dass sie in ihrem Bereich mit der Verfassung Schwierigkeiten hat. Es scheint so, als wäre das ansteckend“, mit diesen Worten macht ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker Druck auf Justizministerin Alma Zadic in der Frage von Handydaten-Auswertungen.
„Ich glaube, dass der verfassungskonforme Zustand herzustellen wäre“, fordert Stocker ein Ende der grünen Blockade des geplanten Gesetzes. ÖVP und Grüne hatten sich nach einem langen Hin und Her auf eine Neuregelung von Handy-Abnahmen und -Auswertungen geeinigt. Die Neuregelung war aufgrund eines Erkenntnisses der Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nötig geworden. Die aktuelle Rechtslage zur Sicherstellung von Datenträgern verstößt laut Höchstgericht nämlich gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz – daher wurden die entsprechenden Passagen aufgehoben und werden ab 1.1. 2025 außer Kraft sein.
Zadic zog bereits beschlossenes Gesetz wieder zurück
ÖVP und Grüne orientierten sich beim neuen Gesetz an den vom VfGH vorgegebenen Leitplanken. So soll bei der Sicherstellung von Smartphones, Laptops und Co. künftig eine richterliche Genehmigung notwendig sein. Darin muss außerdem festgelegt sein, welche Datenkategorien und -inhalte aus welchem Zeitraum und zu welchen Ermittlungszwecken ausgewertet werden dürfen. Außerdem müssten öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und die Grundrechte der Betroffenen gegeneinander abgewogen werden.
Das Gesetz war schon mit den Stimmen von ÖVP und Grünen im Justizausschuss beschlossen, doch Zadic zog dieses plötzlich wegen Kritik aus Juristenkreisen zurück und verlängerte die Begutachtungsfrist. Darauf reagiert Stocker verwundert, denn das Gesetz kommt aus dem Haus der Justizministerin und sollte demnach mit den Experten dort akkordiert sein.
Widerstand gegen die Neuregelung kam vor allem von den Staatsanwälten. Sie haben massive Einwände gegen die geplante organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung von Handydaten. Diese soll durch die Kriminalpolizei erfolgen, die dafür eigene Organisationseinheiten schaffen muss. Für Staatsanwälten bedeutet das der Verlust von Kompetenz- und Einfluss. Sie fordern, dass auch die IT-Forensik der Staatsanwaltschaften in die Aufbereitung eingebunden werden.
Rechtsanwälte gegen Staatsanwälte
Die Rechtsanwälte haben für die Kritik der Staatsanwälte kein Verständnis. Dass die Aufbereitung (und spätere Verwertung) der Daten durch eine andere Stelle als die ermittelnde Kriminalpolizei und/oder die ermittelnde Staatsanwaltschaft erfolgen soll, sei nachvollziehbar und folgt den vom VfGH gesetzten Vorgaben. Bedenken, dass die Rolle der Staatsanwaltschaft als „Herrin“ des Ermittlungsverfahrens eingeschränkt wird, hat man nicht. Die Anwälte schlagen zudem eine Aufbereitung von Daten durch ein Gericht vor. Nur so sei eine rechtsstaatlich saubere Lösung möglich. Außerdem wollen die Anwälte die Möglichkeit zur Sicherstellung von Datenträgern auf schwerere Straftaten einschränken.
Match geht am Dienstag auf „krone.tv“ weiter
Das politische Match in dieser Angelegenheit geht kommende Woche in die nächste Runde. Dienstagvormittag wird Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bei „krone.tv“ ausführlich dazu befragt. Wenn es um Fragen der Justiz und Ministerin Zadic geht, nimmt sich die ÖVP-Ministerin bekanntlich kein Blatt vor den Mund.
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