Notruf wegen Fahrstil
Polizei stoppt Autolenkerin mit 4,85 Promille
In der Nähe von Darmstadt (Deutschland) war eine Autofahrerin mit fast fünf Promille in einem Industriegebiet unterwegs. Ein Zeuge alarmierte die Polizei, da ihm der Fahrstil der 37-Jährigen merkwürdig vorkam.
Die Polizei stoppte den Wagen wenig später auf der A5 bei Griesheim. Die 37-Jährige war mit ihrem Kia in einem Industriegebiet in der Nähe von Darmstadt unsicher unterwegs gewesen. Sie stimmte einem Atemalkoholtest zu, der einen hohen Wert von 4,85 Promille ergab. Die Beamtinnen und Beamten ordneten eine Blutabnahme an und stellen den Führerschein sicher. Die Frau wird angezeigt.
Lebensgefahr ab vier Promille
Laut der Suchtmedizin werden solch extreme Werte im Regelfall nur von schweren Alkoholikerinnen und Alkoholikern erreicht. Bei anderen Menschen reichen bereits zwei bis drei Promille Alkohol im Blut, um schwerste Vergiftungserscheinungen zu bekommen und bewusstlos zu werden. Ab vier Promille besteht der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nach Lebensgefahr. Lähmungen und Atemstillstand können beispielsweise auftreten.
Wer mit mehr als 1,1 Promille Auto fährt, macht sich in Deutschland strafbar, da die Grenze der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ als überschritten gilt. Ab 0,5 Promille kann bereits der Führerschein entzogen werden. In Österreich liegt die Obergrenze ebenfalls bei 0,5 Promille.
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