Benkos Kartenhaus

Signa Prime: Etappensieg für Anwalt der Republik

Wirtschaft
08.07.2024 15:10

In der Causa Benko/Signa hat Wolfgang Peschorn, der Präsident der Finanzprokuratur, einen wichtigen Erfolg errungen.

Der Anwalt der Republik hatte Mitte Mai einen Rekurs gegen den Sanierungsplan und die Treuhandlösung bei der wichtigsten Konzerngesellschaft namens Signa Prime eingelegt. Nun hat das Oberlandesgericht Wien die Entscheidung gefällt, dass dem Sanierungsplan die Bestätigung versagt wird.

Signas Sanierungsplan vorerst vom Tisch
Kurz zur Vorgeschichte: Im März hatten die Gläubiger der Signa Prime dem Sanierungsplan mehrheitlich zugestimmt. Peschorn stemmte sich als Vertreter der Republik Österreich und somit der Steuerzahler schon damals dagegen. Doch das Handelsgericht Wien bestätigte in erster Instanz den Sanierungsplan.

Nach dem Rekurs gegen diesen Gerichtsbeschluss von Mitte Mai hat das Oberlandesgericht Wien als zweite Instanz jedoch diese Bestätigung aufgehoben. Das bedeutet: Der Sanierungsplan der Signa Prime wird nicht gerichtlich genehmigt. In letzter Instanz wäre nun der Oberste Gerichtshof am Wort.

Mehr Licht ins Dunkel
Peschorn vertritt seit dem Zusammenbruch der Benko-Gruppe vehement die Meinung, dass das intransparente Signa-Konstrukt zerschlagen und die Vorgänge vor der Konkurseröffnung bis ins letzte dunkle Eck durchleuchtet werden müssten. Das wäre im Zerschlagungsfall gesetzlich vorgesehen und Folge des heute ergangenen Beschlusses des OLG Wien.

Millionen-Honorar an gerichtliche Bestätigung gebunden
Nicht nur für Benko und seine Manager hätte der heutige Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien einschneidende Folgen, wenn er vom Obersten Gerichtshof bestätigt wird: Das Honorar des Sanierungsverwalters in der kolportierten Höhe von 22 Millionen Euro ist an die gerichtliche Bestätigung gebunden. Diese hängt nach der jüngsten Entwicklung in der Luft. 

OLG kritisiert den 27-Millionen-Kredit 
Wenig schmeichelhaft für den gesamten Sanierungsplan der Signa Prime fallen auch einige Passagen aus der Begründung des OLG Wien aus: Demnach sei dessen Erfüllung offensichtlich unmöglich. Ein Grund: Die Top-Liegenschaften, deren Verkauf geplant war, gehören Tochtergesellschaften aus dem Benko-Konzern-Dschungel, die selbst insolvent sind. Dazu kommt der Umstand, dass die finanzmarode Signa Prime nicht einmal genügend Mittel hatte, um den Sanierungsverwalter und die Gerichtskosten zu begleichen, sondern dafür einen Kredit in der Höhe von sage und schreibe 27 Millionen Euro aufnehmen musste. Unter dem Strich feuert das OLG Wien eine Breitseite gegen die Signa Prime und den Sanierungsverwalter ab: Die Annahmen im Sanierungskonzept werden wörtlich als „verfehlt“ bezeichnet.

Seitens des Masseverwalters hieß es am Montag lediglich: „Bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien wird das Verfahren weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt.“

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