Prozess in Feldkirch

14-Jährige watschte Schülerin brutal ab

Vorarlberg
08.07.2024 18:05

Machtdemonstration auf Schulhof in Bregenz: die Angeklagte watschte das Opfer ab und drohte mit weiteren Repressalien.

Gerade erst hat die mittlerweile 15-jährige Serbin ihr polytechnisches Schuljahr hinter sich gebracht. Neben dem Schreiben von Bewerbungen für eine Lehrstelle wird die Angeklagte die Ferien mit dem Ableisten von 20 Sozialstunden verbringen müssen. Der Grund dafür: Die Jugendliche war im April massiv gegen eine 14-jährige Schülerin vorgegangen, weshalb sie sich am Montag wegen Körperverletzung und Nötigung am Landesgericht Feldkirch verantworten musste.

Zum Fall: Anfang April taucht die Angeklagte mit „Verstärkung“ auf dem Schulhof des Opfers in Bregenz auf, weil dieses angeblich über ein anderes Mädchen Unwahrheiten verbreitet haben soll. Als sich die Schülerin und die „Meute“ gegenüberstehen, fackelt die Angeklagte nicht lange und watscht das Opfer unvermittelt ab, reißt es an den Haaren und droht: „Pass auf, was du redest. Sonst werde ich dich krankenhausreif schlagen!“ Die Gepeinigte erzählt schließlich den Eltern zu Hause von dem Vorfall.

Fehlende Einsicht bei der Schlagwütigen
Nachdem das Opfer eine außergerichtliche Schadenswiedergutmachung abgelehnt hat, gibt es ein Wiedersehen bei Gericht. Von Einsicht fehlt bei der Schlagwütigen allerdings jede Spur, für sie scheint Gewalt ein probates Mittel zu sein, um Konflikte auszutragen: „Ich bin mit eigentlich keiner Schuld bewusst“, so die 15-Jährige.

Worauf Richter Martin Mitteregger ihr nochmals den Sinn einer sogenannten Verantwortungsübernahme erklärt, welche Voraussetzung für eine außergerichtliche Einigung ist: „Sie sind jung, haben das Leben noch vor sich. Eine Vorstrafe macht sich nicht gut auf der Suche nach einer Lehrstelle.“ Als bei der 15-Jährigen endlich der Groschen fällt, gelobt sie Besserung und entschuldigt sich beim Opfer noch im Gerichtssaal. Die vom Herrn Rat verhängten 20 Sozialstunden muss die Jugendliche innerhalb der nächsten fünf Monate leisten. Wenn nicht, gibt es ein Wiedersehen bei Gericht und eine Vorstrafe.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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